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Polizeiinspektion Leer/Emden

POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 27.10.2022

PI Leer/Emden (ots)

++Warenbetrug++Ausspähen von Daten++Nachmeldung einer Verkehrsunfallflucht++

Rheiderland - Warenbetrug

Auch eine professionell aussehende Internetseite kann einen betrügerischen Hintergrund haben. Dies bemerkte eine 56-jähriger Mann aus dem Rheiderland, als er bei einem seriös wirkenden Internetshop ein Haushaltsgerät im Wert von 550 Euro bestellte. Sogar eine Rechnung mit der Bitte um Vorüberweisung wurde per Mail zugesandt. Als die Ware nach der Vorauszahlung nicht einging, bemerkte der Geschädigte bei einer weiteren Überprüfung, dass der Shop nicht mehr erreichbar und die Internetseite gesperrt war. Schlecht aufgearbeitete Internetshops sind natürlich leichter erkennbar, jedoch entwickeln sich auch die Betrugstäter weiter und arbeiten vermehrt an professionell wirkenden Internetauftritten. Aber es ist auch durchaus möglich einen gut getarnten Fake-Shop zu erkennen. Auch wenn ein Impressum oder ein Gerichtsstand des angeblichen Unternehmens angegeben ist, können die Inhalte gefälscht und die genannten Personen frei erfunden sein. Oftmals fallen die Fake-Shops auch dadurch auf, dass die Preise sensationell günstig sind. Das im vorliegenden Fall bestellte Gerät hätte zum Beispiel im Originalpreis über 800 Euro gekostet. Wenn eine Suche, z.B. für eine bestimmte Ware in die Suchmaschine eingegeben wird, öffnen sich oftmals sofort die direkten Angebote, die man anklicken kann und dann gleich im Shop auf dem Angebot landet. Das ist nicht empfehlenswert. Den angegebenen Shop immer noch einmal einzeln in die Suchmaschine eingeben und die Bewertungen und Informationen lesen. Eine sehr gute Hilfe ist zum Beispiel dabei auch der "Fakeshop-Finder" von der Verbraucherzentrale. Dort können Interessierte die URL (Internetadresse aus der Browserleiste) eingeben und bekommen Empfehlungen. https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560 Es muss beachtet werden, dass die Ergebnisse dieses Service keine rechtsverbindlichen Auskünfte, sondern Empfehlungen sind. Trotzdem sollten noch weitere Überprüfungen angestellt werden. Ebenfalls sollten bei einem Shop immer sichere Bezahlmöglichkeiten angeboten werden. Wenn bei einem Kauf nur Vorkasse angeboten wird, sollte gut überlegt werden, ob das Angebot anzunehmen ist. Prüfen sie auch immer die Echtheit des angegeben Bezahldienstes.

Ostrhauderfehn - Ausspähen von Daten

Was alles noch nachträglich passieren kann, wenn man unwissentlich bei einem Fake-Shop Waren bestellt und direkt bezahlt, erfuhr eine 31-jährige Frau aus Ostrhauderfehn. Nachdem sie eine Ware bei einem seriös wirkenden Shop bestellt und sich zudem für die direkte Bezahlung über einen Dienstleister entschlossen hatte, ging sie von einem regulären Kauf mit sicherer Bezahlung aus. Tatsächlich handelte es sich bei dem Verkaufsanbieter um ein Betrugsportal. Der Zahlungsprozess wies auf einen bekannten Zahlungsdienstleiter hin, war aber tatsächlich ebenfalls über eine nachgebaute Website gefälscht. Im Nachgang zu dieser Transaktion erhielt die Frau kurze Zeit später einen Anruf, der angeblich von ihrer Hausbank stammen sollte. Der betrügerische Anrufer wies die Frau auf die erfolgte Online-Bestellung hin und behauptete, dass sie sich in dieser Transaktion einen Virusbefall ihres Kontos zugefügt hätte. In dem Gespräch wurde die Frau zur Bestätigung von sechs Geldüberweisungen in einem insgesamt fünfstelligen Betrag aufgefordert. In diesem Fall reagierte aber offensichtlich ein internes Sicherheitssystem des tatsächlich kontoführenden Institutes, so dass die ertrogenen Überweisungen nicht ausgeführt wurden und der tatsächliche Schaden in einem dreistelligen Bereich blieb. Die Frau suchte am Folgetag ihre Hausbank auf und wurde dann über den Vorfall umfassend aufgeklärt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf folgende Sicherheitshinweise hin: Immer den Warenanbieter gründlich prüfen. Immer prüfen, ob sie tatsächlich auf der Seite des angegebenen Zahlungsdienstleisters sind. Es ist wichtig, immer die Sicherheitshinweise des gewählten Zahlungsdienstleisters zu lesen und diesen auch Folge zu leisten. Keinem Anrufer trauen, der mit persönlichen Daten aufweisen kann. Auch die angezeigte Rufnummer kann gefälscht sein. Gibt sich jemand als Mitarbeiter der Hausbank aus, der Daten fordert, dann grundsätzlich unter der richtigen Nummer selber bei dem Institut zurückrufen. Dazu sollte nicht die auf dem Telefon angezeigte Nummer benutzt werden. Niemals Bank - oder Kartendaten herausgeben. Niemals auf Aufforderung Zahlungen vornehmen oder bestätigen. Auf keinen Fall sollten sich Betroffene von den Anrufern unter Druck setzen lassen. Informieren Sie über solche Vorgänge unbedingt ihre Hausbank. Erfragen Sie auch ein Überweisungslimit für Ihr Konto bei elektronischen Überweisungen. Personen die einen Geldschaden erlitten haben, oder deren Daten nachweislich missbraucht wurden, sollten unbedingt Strafanzeige erstatten.

Brinkum - Nachmeldung einer Verkehrsunfallflucht

Wie jetzt bekannt wurde, kam es bereits am 11.10.22 gegen 20.00 Uhr im Bereich der Autobahnabfahrt Leer-Ost in Brinkum zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem bevorrechtigten Radfahrer, wobei der Radfahrer leicht verletzt worden ist. Die Fahrerin eines dunklen Opel Insignia wollte mit ihrem Pkw von der Autobahn A 28 nach links auf die Bundesstraße 436 abbiegen. Hierbei übersah sie den bevorrechtigten Radfahrer, der den Radweg in Richtung Leer befuhr. Die Unfallverursacherin entfernte sich nach der Kollision in Richtung Aurich, ohne sich weiter um den verletzten Radfahrer zu kümmern. Sachdienliche Hinweise bitte unter Tel.: 04950 -995570 an die Polizeistation Hesel.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Svenia Temmen
Pressestelle
Telefon: 0491-97690 114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Leer/Emden, übermittelt durch news aktuell

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