POL-LER: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 06.04.2023
PI Leer/ Emden (ots)
++ Ermittlungserfolg: Festnahme nach Tageswohnungseinbruchsdiebstahl und räuberischer Erpressung ++
Weener / Bunde - Am Donnerstag, den 23.03.2023 kam es in der Mittagszeit zu einem Tageswohnungseinbruchsdiebstahl in der Dodo-Wildvang-Straße in Weener. Der Täter klingelte zunächst bei den Geschädigten an der Haustür und wurde dabei mittels einer Videokameraklingel videografiert. Die Geschädigten befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Haus. Im Anschluss begab sich der Beschuldigte zur rückwärtigen Gebäudeseite und gelangte durch Aufhebeln eines Fensters in die Innenräume. Dort entwendete er einen dreistelligen Bargeldbetrag.
Am Samstag, den 25.03.2023 gegen 14:30 Uhr, kam es dann in der Osterstraße in Weener zu einer räuberischen Erpressung im Rahmen eines Tageswohnungseinbruchsdiebstahls durch einen männlichen Täter. Die 78-jährige Geschädigte befand sich in der Mittagsruhe, als es mehrfach an der Haustür klingelte, und entschied, die Tür nicht zu öffnen. Daraufhin begab sich der Täter zur rückwärtigen Gebäudeseite des Einfamilienhauses und hebelte ein Fenster zum Wohnzimmer auf, um so in das Gebäude zu gelangen und dort nach Diebesgut zu suchen. Es kam zu einem verbalen Austausch zwischen der Geschädigten und dem Täter, wobei der Täter dabei Bargeld forderte. Die Geschädigte versuchte, unbemerkt das Gebäude zu verlassen, was dem Täter missfiel und er bedrohte sie mit einem Kuhfuß und einer Eisenstange. In einem Handgemenge schubste der Täter die Geschädigte, welche dabei zu Fall kam. Der Täter verließ daraufhin fluchtartig den Tatort und erbeutete einen dreistelligen Bargeldbetrag.
Am Sonntag, 26.03.2023, kam es dann gegen 01:45 Uhr ebenfalls zu einer räuberischen Erpressung in der Rheiderlandstraße in Bunde. Der Täter klingelte dabei an der rückwärtigen Eingangstür und versuchte, gewaltsam in das Einfamilienhaus einzudringen. Die Bewohner, eine 86-jährige Frau und ihr 60-jähriger Sohn, wurden aufgrund der Geräuschkulisse aufgeweckt und vermuteten eine Notsituation. Der Täter betrat daraufhin das Wohnhaus und es kam zu einer Bedrohung mit einer nicht weiter bekannten Waffe. Der Täter forderte dabei Bargeld. Das 60-jährige Opfer versuchte dabei, dem Täter die Waffe zu entreißen, woraufhin der Täter dem Opfer mit der Waffe auf den Hinterkopf schlug. Das Opfer zog sich dabei zwei Platzwunden am Kopf zu. Die 86-jährige Mutter händigte dem Täter daraufhin eine dreistellige Bargeldsumme aus. Bei der Geldübergabe rannte das verletzte 60-jährige Opfer zu den Nachbarn, um die Polizei zu verständigen. Daraufhin flüchtete der Täter aus dem Wohnhaus.
Durch die Polizei wurden die Ermittlungen bei der Polizei in Leer aufgenommen. Aufgrund des übereinstimmenden Modus Operandi, zunächst zu klingeln, um in Erfahrung zu bringen, ob jemand zu Hause ist und dann durch Herantreten an die rückwärtige Gebäudeseite und Hebeln an einer Zugangsmöglichkeit zum Wohnhaus in die Räumlichkeiten zu gelangen, stand für die Ermittler schnell fest, dass es nicht auszuschließen ist, dass es sich jeweils um denselben Täter handeln könnte. Die örtlichen und zeitlichen Zusammenhänge sowie die vergleichbaren Täter/- Personenbeschreibungen unterstützten die Vermutung zusätzlich. Eine Auswertung der vorhandenen Videoaufzeichnung begründete dann den Tatverdacht gegen einen amtsbekannten 32-jährigen Mann. Dieser wurde erst kurze Zeit zuvor aus der Haft entlassen. Aus einem vorherigen Polizeieinsatz war bekannt, dass die Person sich in der unmittelbaren Umgebung der Tatorte aufhält.
Der 32-jährige Beschuldigte wurde am 27.03.2023 durch Beamte der Polizeiinspektion Leer/Emden in Weener festgenommen. Am 28.03.2023 ordnete das Amtsgericht Leer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an. Da der Beschuldigte vor Gericht suizidale Absichten äußerte, wurde er zunächst in eine Klinik verbracht. Am nächsten Tag erfolgte eine Überführung in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg. Seitdem befindet der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft.
Die polizeilichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Insbesondere dauert die Spurenbearbeitung noch an.
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