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Polizeiakademie Niedersachsen

POL-AK NI: Symposium "Verkehrseignung - Senioren" - Es gilt, die Eigenverantwortung zu stärken!

POL-AK NI: Symposium "Verkehrseignung - Senioren" - Es gilt, die Eigenverantwortung zu stärken!
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Nienburg (ots)

Nienburg - Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und steigenden Lebenserwartung einerseits und der mit steigendem Alter ganz individuell nachlassenden Leistungsfähigkeit andererseits stellt sich zunehmend die Frage, wie sich Verkehrssicherheitsbelange mit dem Erfordernis eines größtmöglichen Erhalts von Mobilität und Selbstbestimmung in Einklang bringen lassen. Diesem wichtigen Aspekt widmete sich das wissenschaftliche Symposium "Verkehrseignung - Senioren", zu dem der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V. (BADS) und die Polizeiakademie Niedersachsen am 10.05.2023 gemeinsam in die Räumlichkeiten der Polizeiakademie in Nienburg eingeladen hatten. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse. Unter den rund 160 Teilnehmenden befanden sich u. a. der Generalstaatsanwalt der Freien Hansestadt Hamburg Dr. Jörg Fröhlich, Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, der bundesweiten Landessektionen des Bundes gegen Alkohol und Drogen e. V., von Fahrerlaubnisbehörden, Begutachtungsstellen für Fahreignung wie die Dekra sowie Studierende des polizeilichen Bachelor- und Masterstudienganges. Nach Eröffnung des Symposiums durch die Moderatorin Frau Dr. Dela-Madeleine Halecker, Professorin an der Polizeiakademie Niedersachsen, und einem Grußwort vom Direktor der Polizeiakademie, Carsten Rose, und dem Präsidenten des BADS, Helmut Trentmann, gliederte sich die Veranstaltung in drei interessante, inhaltlich aufeinander abgestimmte Themenblöcke: Im ersten Teil wurden zunächst das derzeitige polizeiliche Verkehrsunfalllagebild im Land Niedersachsen sowie Fallaufkommen und -bearbeitung aus justizieller Sicht dargestellt. Einen Einblick in die rechtsmedizinische Rekonstruktion von Verkehrsunfällen und in die Erfassung / Sensibilisierung / Förderung der Fahreignung im höheren Lebensalter rundeten diesen Themenblock ab. Im zweiten Teil rückten medizinische Aspekte in den Mittelpunkt, wobei insbesondere eine Bestandsaufnahme der Verkehrssicherheitsberatung in der hausärztlichen Praxis und die Frage, ob bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine mangelnde Fahreignung die ärztliche Schweigepflicht durchbrochen werden darf oder sogar muss, thematisiert wurden. Eine Darstellung dahingehend, wie Seniorinnen und Senioren das Thema "Fahreignung" wahrnehmen, leitete über zum dritten Themenblock. In diesem wurden der Einsatz standardisierter Fahreignungstests zur Aufdeckung möglicher Fahreignungsmängel in der polizeilichen Praxis und das Ergebnis einer zehnjährigen Praxis kontrollierter Rückmeldefahrten vorgestellt. Mit Blick über die Ländergrenzen hinaus standen außerdem die Einführung verpflichtender Fahreignungstests und anlassbezogene Fahreignungsüberprüfungen im Fokus der Betrachtung. In einer abschließenden Diskussionsrunde, geleitet von dem Rechtsmediziner Prof. Dr. Püschel, wurde den Veranstaltungsteilnehmenden schließlich die Möglichkeit eröffnet, ihre Sicht auf die Thematik einzubringen und Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen. Es wurde deutlich, dass die Beurteilung der Fahreignung nicht von Altersgrenzen abhängig sein dürfe. Es gehe vielmehr neutral um die Frage, ob Defizite vorhanden sind und in diesem Falle die Fahreignung nur noch bedingt besteht oder gänzlich entfällt. Seniorinnen und Senioren wollen und sollen mobil sein und bleiben - im Vordergrund sollte deshalb die Stärkung ihrer Eigenverantwortung stehen und dafür Handlungsanreize geschaffen werden. Rückmeldefahrten werden dafür als taugliches Instrumentarium angesehen, wenngleich bezüglich einer obligatorischen Einführung das Meinungsbild divergierte. Zu verstärkter Selbstreflexion können auch standardisierte Fahreignungstests in polizeilichen Verkehrskontrollen beitragen. Als wichtig wurde zudem eine stärkere Einbindung von Hausärztinnen und Hausärzten in Form einer routinemäßigen Aufklärung über fahreignungsrelevante Aspekte erachtet. Der Präsident des BADS, Helmut Trentmann, schloss die Diskussion mit den Worten: "Die perfekte Lösung ist noch nicht gefunden, aber es besteht eindeutig Handlungsbedarf!"

Die Polizeiakademie ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeitenden verantwortlich. Neben der Nachwuchsgewinnung spielt der Bereich der Forschung eine weitere zentrale Rolle. In der Strategie 2027 der niedersächsischen Polizei nimmt die Verkehrssicherheitsarbeit gleichberechtigt zu den anderen Kernaufgaben einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen der Fachstrategie Verkehr befassen sich die Polizeidirektionen als Patenbehörden für die Zielgruppen und Verkehrsarten der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit unmittelbar und mittelbar sowie präventiv und repressiv mit der Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren.

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V. wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet die vom BADS herausgegebene renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleiht der BADS an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der BADS finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiakademie Niedersachsen
Anneke Cohrs
Telefon: 05021 844 1016
E-Mail: pressestelle@pa.polizei.niedersachsen.de
http://www.pa.polizei-nds.de

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