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Landeskriminalamt Niedersachsen

LKA-NI: Diebstähle aus Solarparks verursachen hohen Schaden

Hannover (ots)

Analysen des Landeskriminalamtes (LKA) Niedersachsen zeigen, dass es bislang nicht zu vermehrten Diebstählen von Solaranlagen oder Zubehör in Niedersachsen gekommen ist. Allerdings verursachen auch schon wenige Diebstähle einen hohen Schaden. Doch man kann sich davor schützen.

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte nutzen Solar- und Photovoltaikanlagen, so berichtete das Statistische Bundesamt in diesem Jahr(1). Gestohlen werden davon aber die wenigsten. Das LKA Niedersachsen registrierte bis zum 29.08.2022 Fallzahlen im mittleren zweistelligen Bereich. Damit verlaufen die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibenden Niveau. Ein Anstieg der Fallzahlen, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiekrise, ist in Niedersachsen bislang nicht zu erkennen.

Am häufigsten wurden Solarbatterien (Wechselrichter) aus Lauben in Kleingartenkolonien gestohlen. Nur in seltenen Fällen wurden Diebstähle durch Abmontieren von Solarmodulen auf privaten oder gewerblichen Gebäuden registriert. Den Diebstählen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, auch Solarparks genannt, kommt hier allerdings eine besondere Bedeutung zu. Hier ist zum einen der Beuteschaden aufgrund der großen Stückzahl der entwendeten Module besonders hoch. Es entstehen Schadenssummen bis in den unteren 6-stelligen Bereich. Zum anderen spiegeln diese Taten mit Blick auf die Tatplanung, Durchführung, Logistik und Absatzmöglichkeiten ein hohes Maß an Professionalität wider. Aufgrund der kriminalistischen Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Taten auf hochmobile und gewerbsmäßig agierende Banden zurückzuführen ist. In Einzelfällen trifft dies auch auf Einbruchdiebstähle aus gewerblichen Objekten zu. Vornehmlich waren auch Fachfirmen für Solarmodule von solchen Diebstählen betroffen.

Ein regionaler Schwerpunkt für Niedersachsen ist für dieses Kriminalitätsphänomen allerdings nicht auszumachen. Um die Solar- und Photovoltaikanlagen dennoch vor Diebstahl zu schützen, gibt das LKA Niedersachsen folgende Sicherheitsempfehlungen:

PV-Anlagen auf oder an Gebäuden

Sicherung aller Außentüren/-Tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.

   - Dachanlagen

Entfernen und Sichern von Aufstiegshilfen (z. B. Gartenmöbel, Leitern, Mülltonnen, sichern der Regenfallrohre gegen Aufstieg)

   - Installationshinweise

Installation der Anlagenteile mit Spezialwerkzeug, sodass sich die Komponenten bei einem Diebstahlversuch nur durch Zerstörung lösen lassen (z. B. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen, codierte Schrauben, Schrauben mit Einwegantrieb, Verklebungen).

   - Video-/elektronische Sicherungsmaßnahmen

Installation einer Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlage für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention. Auch als Ergänzung zu einer detektierten Zaunanlage.

   - Kontrollmaßnahmen

Regelmäßige Kontrolle der Anlagen auf Unregelmäßigkeiten wie Beschädigungen oder Markierungen.

   - Kennzeichnung und Markierung

Neben den vom Hersteller bereits aufgebrachten Individualisierungen kann es sinnvoll sein, eigene Markierungen und Kennzeichnungen an den Anlagenteilen vorzunehmen, um nach einem Diebstahl eine Täterüberführung zu erleichtern. Das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Kennzeichnung und Markierung müssen gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Hier kann z. B. auch der EIN-Code (Eigentümer-Identifikations-Nummer) nach vorgegebenem Muster verwendet werden, welcher bundesweit bereits für die Codierung von Fahrrädern zur Diebstahlprävention verwendet wird.

   - elektronische Ortungsmaßnahmen

Einsatz von GPS-Modulen in den Anschlussdosen der Solarmodule und in den Wechselrichtern zur Feststellung von Bewegungen und Ortung der Komponenten im Falle eines Diebstahls

   - Umfriedung

Errichtung von Zaunanlagen mit einem mind. 2,50 Meter hohem Doppelstabgittermattenzaun, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz. Bei Freigeländeanlagen bietet sich der Einsatz einer detektierten Zaunanlage an, um unberechtigtes Eindringen auf das Gelände bereits frühzeitig erkennen und Interventionsmaßnahmen einleiten zu können.

   - Tore und Zufahrten

Installation von überwachten Toren und Zufahrten in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage. Wenn möglich Festlegung von Zufahrts- und Zutrittsberechtigungen sowie eine Festlegung von Schlüsselregelungen.

Grundsätzlich gilt: bei verdächtigen Wahrnehmungen bitte sofort die Polizei verständigen!

Quelle:

(1) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/06/PD22_N037_43.html

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Niedersachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Hasse
Telefon: 0511 / 26262-1031
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
www.LKA.Niedersachsen.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Niedersachsen, übermittelt durch news aktuell

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