Landeskriminalamt Niedersachsen
LKA-NI: Tag der vermissten Kinder (25.05.2023 - Zentrale Vermisstenstelle im Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen unterstützt Suche
Hannover (ots)
In Niedersachsen gelten (mit Stand 23.05.23) 1245 Personen offiziell als vermisst. 187 (103 männlich, 84 weiblich) davon sind Kinder bis 13 Jahre und 416 (253 männlich, 163 weiblich) Jugendliche bis 17 Jahre. Bei der Suche unterstützt die Zentrale Vermisstenstelle im LKA die Polizeidienststellen vor Ort.
Bei Anlegen und Speicherung eines Vermisstenfalls, wird die Zentrale Vermisstenstelle des LKA Niedersachsen automatisch in Kenntnis gesetzt. Diese sorgt bei Bedarf dafür, dass alle erforderlichen Polizeidienststellen über die Vermisstensuche informiert werden und koordiniert, wenn nötig, auch die Suche über die Landesgrenze hinweg. Das gilt auch für den umgekehrten Fall, wenn eine Person, Erwachsene wie auch Kinder, aus einem anderen Bundesland sich möglicherweise in Niedersachsen aufhalten könnten. Die Zentrale Vermisstenstelle im LKA Niedersachsen steht bei der Koordinierung auch im Austausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Polizeilich ist die Suche klar geregelt: Sobald Minderjährige einer Polizeidienststelle in Niedersachsen als vermisst gemeldet werden, beginnt die polizeiliche Vermisstensachbearbeitung. Hier wird unter anderem überprüft, ob alle für die Fahndung erforderlichen Informationen vorliegen.
Die Suchmaßnahmen vor Ort liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen ansässigen Polizeidienststellen.
Grundsätzlich werden durch die Polizei insbesondere folgende Indizien betrachtet, um eine Person als vermisst zu bewerten:
- Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen - Person ist unbekannten Aufenthalts - Person befindet sich in einer ernsthaften Gefahr (z. B. Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht).
Anders als bei vermissten Erwachsenen, bei denen alle Kriterien erfüllt sein müssen, um als vermisst zu gelten, wird bei vermissten Minderjährigen grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen, sobald sie ihren Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. Ermittlungen werden unmittelbar eingeleitet.
Wenn Anhaltspunkte festgestellt werden, die für eine Straftat sprechen (Spurenlage, Zeugenaussagen, digitale Spuren), so wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sowohl bei Minderjährigen als auch Erwachsenen sofort eingeleitet.
Deshalb ist es wichtig, die örtliche Polizeidienststelle so früh wie möglich zu informieren.
Was Sie tun können, wenn ihr Kind verschwindet:
- Bleiben Sie ruhig und besonnen - Rufen Sie die Freundinnen und Freunde des Kindes sowie andere Eltern an und klären Sie ab, ob ihr Kind sich dort aufhält - Bedenken Sie auch mögliche Kontakte aus der virtuellen Welt (Instagram, Snapchat usw. - Sorgen Sie dafür, dass Sie für Rückrufe erreichbar sind bzw. jemand Zuhause ist, falls Ihr Kind zwischenzeitlich gefunden wird oder heimkommt - Tragen Sie alle wichtigen Informationen zusammen: Bekleidung, letzter bekannter Aufenthaltsort, Foto und Weiteres. Von besonderer Wichtigkeit sind spezielle Merkmale, Narben, Tattoos, Gangarten o. ä. - Erstatten Sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei, wenn Ihnen nach den ersten Schritten der Aufenthaltsort Ihres Kindes weiterhin unbekannt ist - Suchen Sie parallel an vertrauten Orten und besprechen Sie dies ggf. mit der Polizei
Weiterführende Informationen "Polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen": https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.html
Tipps, wie Sie mit Ihrem Kind im Alltag über mögliche Gefahren sprechen können, finden Sie hier: https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/wenn-fremde-kinder-ansprechen-113252.html
Rückfragen bitte an:
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Telefon: 0511 / 9873-1030
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
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