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Landeskriminalamt Niedersachsen

LKA-NI: 25.11.2024 - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Hannover (ots)

Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Nahezu täglich wird eine Frau oder ein Mädchen Opfer eines Tötungsdelikts.

Auch in diesem Jahr findet am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, der sogenannte "Orange Day" statt. Bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember positionieren sich weltweit Städte, Regierungen, Unternehmen, Organisationen, Bildungsstätten und Einzelpersonen mit der Farbe Orange gegen die weltweit verbreitete Gewalt. Schirmfrau der UN-Kampagne "Orange The World" ist auch in diesem Jahr die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Die Kampagne verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Statement gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu setzen. Das schließt unter anderem jede Form der körperlichen, sexualisierten und psychischen Gewalt, aber auch die Androhung von Gewalt, Nötigung und Freiheitsberaubung ein - unabhängig davon, ob diese Taten im öffentlichen Raum oder im privaten Umfeld stattfinden.

Dabei nimmt Gewalt gegen Frauen und Mädchen vielfältige Formen an und zeigt sich in unterschiedlichen Erscheinungsbildern. Sie reicht von Gewalt im familiären Umfeld und (Ex-)Partnerschaftsgewalt über sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung bis hin zu Stalking, Menschenhandel sowie Gewalt im Zusammenhang mit Prostitution oder Genitalverstümmelung.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen beginnt aber nicht erst bei Straftatbeständen, sondern bereits bei herabwürdigendem oder entwertendem Verhalten oder Aussagen gegenüber Mädchen oder Frauen, auch das sogenannte Catcalling fällt hierunter.

Gewalt in (Ex-)Partnerschaften

Gerade Gewalt in Partnerschaften und ehemaligen Partnerschaften macht das Zuhause, das für die meisten Menschen mit Wohlbefinden und Sicherheit assoziiert ist, zu einem Ort der Bedrohung und Angst. Das soziale Umfeld kann in einer solchen Phase häufig Warnsignale, wie das völlige Zurückziehen der Betroffenen aus ihrem sozialen Umfeld oder Kontrollverhalten und das Aussprechen von Verboten durch den Täter, wahrnehmen. Bei betroffenen Kindern und Jugendlichen kann zudem ein verschiedenartig gelagertes, auffälliges Verhalten auf innerfamiliäre Konflikte hindeuten. In den Anfangsstadien der innerfamiliären und (ex-)partnerschaftlichen Gewalt ist die Polizei i.d.R. nicht vor Ort. In solchen Fällen ist vor allem das soziale Umfeld und die Zivilcourage der Bevölkerung gefragt.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat im Rahmen der Kampagne "HerzSchlag - Wenn aus Liebe Gewalt wird", gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen und -partnern aus dem Netzwerk Häusliche Gewalt, eine Liste mit Tipps für das Umfeld von Betroffenen erstellt.

Tipps des LKA: So können Sie Betroffenen helfen

   - Signalisieren Sie Hilfsbereitschaft! Schildern Sie, was Ihnen 
     aufgefallen ist und zeigen Sie, dass sie sich Sorgen machen.
   - Fragen Sie in geschütztem und vertraulichem Rahmen konkret nach 
     und zeigen Sie Verständnis für das, was Ihnen die betroffene 
     Person anvertraut. Ermutigen Sie sie zum Sprechen, bauen Sie 
     aber keinen Druck auf!
   - Zeigen Sie Hilfsmöglichkeiten auf und geben Sie am besten direkt
     konkrete Adressen und Telefonnummern weiter, an die sich die 
     betroffene Person wenden kann. Machen Sie Mut, diese 
     Möglichkeiten auch wirklich zu nutzen. Bieten Sie Ihre 
     Begleitung an.
   - Wenn nötig, bieten Sie Zuflucht oder einen Übernachtungsplatz 
     an.
   - Machen Sie deutlich, dass allein die Gewalt ausübende Person für
     das Erlebte verantwortlich ist.
   - Wenn Sie keinen persönlichen Kontakt zu den Betroffenen 
     aufnehmen möchten, aber mögliche Hinweise auf eine Gefährdung 
     sehen, rufen Sie die Polizei an und schildern Sie Ihre 
     Beobachtungen oder was Sie gehört haben.

Werden Sie Zeuge oder Zeugin einer gefährlichen Situation oder einer akuten Bedrohung, rufen Sie die Polizei unter 110 an. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr!

Wohin kann ich mich wenden?

   - Sollten Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sein, können 
     Sie jederzeit Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wählen Sie
     im Notfall 110!
   - Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" bietet Frauen, Personen 
     aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 
     016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme 
     Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere 
     Informationen unter www.hilfetelefon.de.
   - Einen Überblick bzgl. weiterer Hilfe- und 
     Unterstützungseinrichtungen erhalten Sie unter 
     https://herzschlag-kampagne.de/hilfe/.

Weitere Informationen zum Thema (Ex-)Partnerschaftsgewalt

   - Expertinnen- und Expertenbeiträge, ein interaktives Spiel sowie 
     Audiodateien mit Betroffenengeschichten sind unter 
  www.herzschlag-kampagne.de zu finden.
   - Noch mehr Informationen zu Gewalt im sozialen Nahraum und (Ex-) 
     Partnerschaftsgewalt finden Sie unter 
     https://www.polizei-beratung 
     .de/themen-und-tipps/gewalt/gewalt-im-sozialen-nahbereich/.

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Niedersachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Victoria Rufledt
Telefon: 0511 / 9873-1030
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
www.LKA.Niedersachsen.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Niedersachsen, übermittelt durch news aktuell

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