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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: 85.000 EUR Unterstützung für Ausbau der Straße Quastenberger Damm in Burg Stargard/ Innenminister Caffier: Gemeindehaushalt wird entlastet

Schwerin (ots)

Die Straße Quastenberger Damm verbindet die Stadt Burg Stargard mit dem Ortsteil Quastenberg. Insbesondere für die Schüler des Ortsteils Quastenberg sowie die Wohngebiete Sannbruch und Sannbruch/Ost ist dieser Straßenabschnitt der Schulweg zur Grund- und Regionalschule in Burg Stargard. Für mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärmbelästigung sollen die Straße ausgebaut und im Zuge dessen auch Mängel bei der Straßenentwässerung beseitigt werden. Hauptförderer für die Baumaßnahmen ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit rund 710.000,00 EUR. Um die Gesamtfinanzierung abzusichern, hat die Stadt für den kommunalen Eigenanteil einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium gestellt, über den der Vergaberat positiv entschieden hat. Der Bürgermeister von Burg Stargard erhält in Kürze einen Zuwendungsbescheid über 85.010,20 EUR aus dem Kofinanzierungsfonds.

Für die Jahre 2017 und 2018 wurden insgesamt 71 Förderanträge (entspricht ca. 20% aller Anträge) durch den Vergaberat beschieden. Die finanziellen Mittel des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene in Höhe von jährlich rund 10 Mio. EUR werden aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt. Innenminister Caffier: "Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds bereit und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen."

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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