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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Landesregierung gibt Wahlhelfern dienstfrei

Schwerin (ots)

Für einen ordnungsgemäßen Ablauf bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern und für die Ermittlung des Wahlergebnisses ist es unerlässlich, dass in Verwaltungsangelegenheiten erfahrene Bedienstete auf freiwilliger Basis als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa werden die Mitglieder von Wahlvorständen, die Landesbedienstete sind, seit 2006 zum Ausgleich von den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Belastungen an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, frei gestellt.

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten wird in der Landesverwaltung künftig einheitlich verfahren werden. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern künftig für den oft bis in die späten Nachtstunden dauernden schwierigen und verantwortungsvollen Einsatz ein Tag Dienstbefreiung als Ausgleich zu gewähren.

Mitarbeiter der Ministerien sowie den nachgeordneten Behörden, die bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen bei in Mecklenburg-Vorpommern als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aushelfen, erhalten auf Antrag einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bzw. der Dienstbezüge. Die Freistellung erfolgt grundsätzlich an dem Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt. Im Hinblick darauf, dass eine Freistellung aber nicht immer an dem auf den Wahltag folgenden Arbeitstag möglich ist, kann die Freistellung in begründeten Ausnahmefällen, so z.B. im Lehrerbereich, auch erst innerhalb der nächsten Arbeitswoche, die auf den Wahltag folgt, gewährt werden. Ein darüber hinausgehender Zeitrahmen wird nicht eröffnet, da die Freistellung in zeitlich unmittelbarer Nähe zum Wahltag erfolgen soll.

"Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bereitschaft der Landesbediensteten zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes steigt, wenn am Arbeitstag, der auf den Wahltag folgt, eine Freistellung ermöglicht wird", erklärt der Staatssekretär des Innenministeriums Thomas Lenz. "Wir werden daher dem Landesrechnungshof, der Landtagsverwaltung sowie den Kommunen empfehlen, entsprechend zu verfahren und ihren Mitarbeitern den Ausgleichtag ebenso zu gewähren."

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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