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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

IM-MV: Quarantäneeinrichtungen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Innenministerium lobt Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern

Schwerin (ots)

An beiden Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Landes konnten so gut wie alle Geflüchteten die separaten Quarantäneeinrichtungen wieder verlassen. Dies ist auch ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden der Stadt Schwerin und des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Am heutigen Vormittag wurde die für 74 Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst angeordnete Quarantäne aufgehoben. Auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes des Landkreises Ludwigslust-Parchim mussten sie für 14 Tage eine häusliche Quarantäne einhalten, weil sie alle Kontakt zu einem mit Covid-19 infizierten Mitbewohner hatten. Hierfür waren alle Betroffenen in einem besonders abgegrenzten Unterkunftshaus innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dort wurden sie separat betreut und versorgt. Die Asylbewerber haben die auferlegten Beschränkungen eingehalten und es kam zu keinen weiteren Infizierungen, so dass heute die Quarantäne aufgehoben werden konnte und niemand sich mehr in der Quarantäneunterkunft befindet.

Gegenwärtig ist in Stern-Buchholz noch eine Kontaktperson in häuslicher Quarantäne.

In beiden Einrichtungen wird auch weiterhin verstärkt darauf geachtet, dass sich die Geflüchteten an die Hygieneauflagen und Kontaktverbote halten.

In der Ausweichunterkunft in Parchim sind gegenwärtig 18 infizierte Personen mit 7 nicht infizierten Angehörigen (Familien) untergebracht.

Gleichzeitig 74 Asylbewerber in eine häusliche Quarantäne zu versetzen, bedeutet für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung. Um zukünftig noch besser auf Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter reagieren zu können, hat das zuständige Landesamt für innere Verwaltung auf Vermittlung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit eine weitere Ausweichunterkunft angemietet. Mit der A+S Service GmbH wurde ein Vertrag zur vorübergehenden Nutzung eines Teils ihrer Einrichtung im Ostseebad Rerik geschlossen. Dieser Unterkunftsbereich kann mit max. 50 Personen zur Überwachung angeordneter häuslicher Quarantäne (Kontaktpersonen; keine infizierten Personen) belegt werden.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Marion Schlender
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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