Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Innenministerium unterstützt Ausbau des Gewerbe- und Industrieparks Berlin-Stettin in Pasewalk/ Minister Renz: Kofinanzierungsmittel entlasten städtischen Haushalt
Schwerin (ots)
Die Stadt Pasewalk will ihre wirtschaftsnahe Infrastruktur weiter ausbauen, dazu begann Mitte November 2020 die Erschließung des ersten Bauabschnittes für den Gewerbe- und Industriepark Berlin-Stettin. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 13 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit rund 12,2 Millionen Euro.
"Eines der zentralen Themen in Vorpommern ist und bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Attraktive Gewerbeflächen legen den Grundstein für die Ansiedlung klein- und mittelständischer Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass von dem Gewerbe- und Industriepark wichtige Impulse für die Firmenansiedlung ausgehen. Deshalb unterstützen wir mit 215.000 Euro Kofinanzierungshilfen die Stadt Pasewalk bei der Finanzierung dieses wichtigen Vorhabens. Der städtische Haushalt wird so entlastet", betonte Innenminister Torsten Renz.
Kommunalen Körperschaften kann in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung.
Der lndustriegewerbegroßstandort mit einer Gesamtfläche von 156 ha (davon sind 122 ha als parzellierbare Industriefläche ausgewiesen) wird in mehreren Bauabschnitten erschlossen. Der erste Bauabschnitt (B-Plan 30/09) umfasst rund 50 ha Baufläche. Die Erschließung beinhaltet Straßenbaumaßnahmen, (Hauptverkehrsachse im Gebiet), den Anschluss der Trinkwasser-, Elektro- und Gasversorgung und der Abwasserleitung an das öffentliche Netz in Pasewalk sowie den Feuerlöschwasser-Grundschutz.
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