Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Zensus und Grundsteuer: Zwei Briefe vom Land gleichzeitig an Grundeigentümer unterwegs
Schwerin (ots)
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer könnten in den kommenden Tagen zwei Briefe der Landesverwaltung gleichzeitig in ihrem Briefkasten vorfinden. Es handelt sich um zwei verschiedene Briefe, von denen keiner ungelesen im Papierkorb landen darf.
"Im Zuge des Zensus 2022 in ganz Deutschland schreiben die Statistischen Ämter der Länder in den kommenden Tagen Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen an. Sie erheben, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen dieser Erhebung werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt mit dem Ziel, flächendeckend und vollzählig alle am Stichtag 15. Mai bestehenden Gebäude mit Wohnraum, bewohnten Unterkünften sowie Wohnungen zu erfassen", erklärt Innenminister Christian Pegel den Inhalt des einen Briefs. Zu dem zweiten erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue: "Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Im Mai erhalten alle den Finanzämtern bekannten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer daher ein Schreiben vom Finanzamt, in dem über die Grundsteuerreform, die erforderliche Erklärung sowie das dafür benötigte Aktenzeichen informiert wird." Weiter führt er aus: "Mit diesem Schreiben möchten wir die Betroffenen direkt informieren. Die Erklärung kann zwar nicht vor dem 1. Juli bearbeitet werden. Aber schon jetzt können erste Vorbereitungen getroffen werden, z. B. durch Zusammentragen der für die Erklärung erforderlichen Angaben und Daten oder durch eine Online-Registrierung bei 'Mein Elster'." Für den Fall, dass die elektronische Übermittlung im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstelle, stellen die Finanzämter ab dem 1. Juli 2022 Erklärungsvordrucke in Papierform bereit. Unser Ziel ist es, möglichst viele Steuererklärungen elektronisch zu erhalten. Dies vermeidet nicht nur Medienbrüche und damit Verzögerungen in den Prozessabläufen, sondern trägt auch zur Fehlervermeidung bei, weil während der Erstellung der elektronischen Erklärungen bereits Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden". Die beiden Minister weisen darauf hin, dass die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, über ihre Immobilien Auskunft zu geben. "Wenn Sie solche Ihr Eigen nennen, könnten also in den kommenden Tagen zwei behördliche Schreiben zugleich in Ihrem Briefkästen landen, die einander von außen ähneln können: einer vom Finanzamt zur Grundsteuerreform und ein zweiter vom Landesamt für Statistik zur Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus. Sie müssen beiden Erklärungspflichten nachkommen", fassen sie zusammen. Die parallele Datenerhebung lasse sich nicht vermeiden, weil unterschiedliche Behörden unterschiedliche Merkmale abfragen. Eine Zusammenlegung sei aus Datenschutz-gründen nicht möglich. Die Daten dürften aus demselben Gründen auch nicht untereinander ausgetauscht werden. "Als auch für Digitalisierung zuständiger Minister gehe ich aber davon aus, dass sich das in absehbarer Zeit ändern wird. Ein wesentliches Ziel der Digitalisierung unserer Verwaltung ist, dass sie bürgerfreundlicher wird und dafür auch besser vernetzt auf bei anderen Behörden erfasste Daten zurückgreifen kann. Dafür sind neben technischen vor allem noch die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen", sagte Christian Pegel. Finanz- und Innenminister haben zudem noch einen Hinweis zu eventuellen Rückfragen zu den erhaltenen Schreiben: "Sie sind stets an den Absender des Briefs zu richten. Die Finanzämter können keine Fragen zum Zensus, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Amts keine zur Grundsteuerreform beantworten." Informationen zum Zensus erhalten Sie auch unter www.zensus2022.de. Über die Grundsteuerreform informiert die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite www.steuerportal-mv.de. Dort finden Sie auch eine Checkliste mit Tipps, wie Sie die Erklärungsabgabe schon jetzt vorbereiten können.
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