POL-HRO: Trunkenheitsfahrt führt zum Auffinden diverser Waffen Polizei durchsucht Grundstück in Dobin am See
Sternberg (ots)
Am Abend des 21.03.2020 wurden die Beamten des Polizeireviers Sternberg nach Dobin am See, Ortsteil Liessow (LK Ludwigslust-Parchim) gerufen. Einsatzanlass war der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Ein 38-jähriger deutscher Tatverdächtiger soll mit seinem Fahrzeug zwischenzeitlich auf sein Grundstück gefahren sein und sich nunmehr dort aufhalten. Die Streifenwagenbesatzung traf bei ihrem Eintreffen einen sichtlich alkoholisierten und unkooperativen Mann an, welcher einen Atemalkoholtest verweigerte und den Beamten gegenüber äußerst aggressiv auftrat. Diese forderten zur Durchsetzung der Maßnahmen Verstärkung an. Bevor diese eintraf, verschloss der Tatverdächtige sein Grundstück. Er wollte sein Hoftor darüber hinaus mittels eines Schweißgerätes verschweißen, welches er aus dem Haus holte. Die Beamten untersagten ihm dies und der Beschuldigte drohte nunmehr, aus dem Haus seine Schrotflinte zu holen und diese auf die Polizisten abzufeuern. Die Ehefrau des Beschuldigten und ein durch diese hinzugerufener Freund konnten den Mann so weit beschwichtigen, dass er mit den Beamten ins Krankenhaus und anschließend ins Polizeihauptrevier Schwerin gebracht wurde, wo eine Blutprobenentnahme durchgeführt werden sollte. Auch hierbei widersetzte sich der Beschuldigte der Maßnahme, so dass diese unter Zwang durchgeführt werden musste. Ein Ermittlungsverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt wurde eingeleitet und der Führerschein des polizeibekannten Mannes sichergestellt. Der mit den Ermittlungen beauftragte Kriminaldauerdienst Ludwigslust durchsuchte gemeinsam mit Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes, sowie einem Diensthundführer mit Sprengstoffsuchhund das Haus nach den Waffen, deren Anwendung der Tatverdächtige angedroht hatte. Es konnten hierbei zahlreiche Waffen aufgefunden werden. Es handelt sich meist um Schreckschusswaffen, Luft- bzw. Federdruckwaffen, sowie um mehrere Messer. Die Prüfung eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ist nunmehr Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.
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