POL-HRO: Start der Verkehrskontrollen "Fahren.Ankommen.LEBEN!" zum Thema Alkohol und Drogen
Rostock (ots)
Wie in jedem Jahr zur Adventszeit wird der Schwerpunkt bei den monatlichen themenorientierten Verkehrskontrollen auf "Alkohol & Drogen" ausgerichtet sein. Noch schnell ein Glühwein mit Freunden, einen wärmenden Eierpunsch oder ein heißer Glögg für das besondere Weihnachtsfeeling - noch immer unterschätzen viele Verkehrsteilnehmer die Auswirkungen von Alkohol auf die Verkehrstüchtigkeit. Schon eine Tasse Glühwein oder Glögg kann - abhängig vom Körpergewicht des Konsumenten und Alkoholgehalt des Getränks - den kritischen Wert von 0,3 Promille hervorrufen. Und das ist nicht nur für Autofahrer gefährlich. Auch die immer größer werdende Zahl der E-Roller-Nutzer hat sich an die Promillegrenzen zu halten. Das heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit Auto/E-Roller unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinung zeigt. Zwar gab es im vergangenen Jahr (pandemiebedingt) einen leichten Rückgang der Verkehrsunfallzahlen um 9,32 %, sodass eine Verringerung von 60.064 (2019) auf 54.461 Verkehrsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen waren. Jedoch stellt das Fahren unter Alkohol und/oder Drogen im Jahr 2020 mit neun getöteten Personen (2019:13) und 110 schwerletzten Personen (2019:121) weiterhin eine der Hauptunfallursachen dar. Die erfreuliche Nachricht: für 2021 sind die Zahlen derzeit erneut leicht rückläufig.
Im gesamten Land verteilt werden Beamte aller acht Polizeiinspektionen im Einsatz sein und sowohl mobile als auch stationäre Kontrollen durchführen. Ziel ist es, das Bewusstsein aller Verkehrsteilnehmer zu schärfen und klar zu machen, dass es durch die Einnahme von Rauschmitteln jeglicher Art zu deutlichen Einschränkungen bei der Wahrnehmung oder zur verzögerten Reaktionszeit kommen kann. Beides kann schwerwiegende Folgen im Straßenverkehr haben.
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