POL-HRO: Konsequentes Handeln der Polizei auf Bedrohungshandlungen
Wismar (ots)
Am Samstagmorgen des 05.02.2022 kam es auf dem Parkplatz des Einkausfzentrums "Burgwall Center" in der Lübschen Straße in Wismar zu einem Polizeieinsatz.
Eine Hinweisgeberin meldete der Polizei Wismar gegen 8:00 Uhr eine männliche Person, die eine Gasmaske trägt und eine Langwaffe bei sich führen soll. Während der Anfahrt der Funkstreifenwagen aus dem Polizeihauptrevier Wismar wurde bekannt, dass der Mann in einen grauen Opel gestiegen sei und sich nun vom Parkplatz entfernen will. Noch auf dem Parkplatz wurde der PKW gestoppt. Weil aus Eigensicherungsgründen davon ausgegangen werden musste, dass es sich hier um eine scharfe Waffe handeln könnte, trafen die drei Fahrzeuginsassen (17/21/24 Jahre alt) auf Beamte in Schutzausstattung mit Maschinenpistolen. Im Fahrzeug wurden dann insgesamt sechs Softairwaffen (sog. Anscheinswaffen) gefunden.
Bereits gestern hatte es eine Bedrohungshandlung, in diesem Fall gegen Polizeibeamte im Polizeihauptrevier Wismar, gegeben. Hier äußerte der 49 jährige Tatverdächtige in einem Telefongespräch, offensichtlich in Anspielung auf den aktuellen Fall in Rheinland-Pfalz, dass er gut und gern auch hier zwei Polizeibeamtinnen erschießen würde.
Auf diese Androhung folgten in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht konsequente Maßnahmen zur Strafverfolgung und vor allem zum Ausschluss der tatsächlichen Möglichkeit der Umsetzung der Bedrohung. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden eine Schreckschusswaffe und geringe Mengen Betäubungsmittel sichergestellt. Aufgrund der festgestellten Alkoholisierung wurde der Mann in Gewahrsam genommen. Am heutigen Samstagmorgen konnte er die Dienststelle nach einer Gefährderansprache verlassen.
Die Tatverdächtigen beider Sachverhalte, allesamt deutscher Herkunft, handelten nicht nur unüberlegt, sondern auch strafbar. Gegen sie wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten ermittelt.
An dieser Stelle noch eine eindringliche Warnung: Auch wenn man sie besitzen darf - verwenden Sie in der Öffentlichkeit keine Anscheinswaffen! Diese sind auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Tritt in einem solchen Fall die Polizei auf den Plan, dann Handeln Sie nach deren Anweisungen. Unüberlegtes Handeln könnte hier weitreichende Folgen haben!
Gert Frahm Einsatzleitstelle Polizeipräsidium Rostock
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