POL-HRO: Eindringen in Wohnungen - Zeugenaufruf der Polizei
Schwerin (ots)
Nachdem es am Wochenende zu zwei ähnlichen Fällen des Eindringens in Wohnungen gekommen ist, sucht die Polizei nun nach Zeugen. Der erste Fall ereignete sich am frühen Samstagmorgen in der Werdervorstadt. Gegen 0:50 Uhr wurde eine 18-jährige Deutsche wach, weil sich ein Unbekannter offenbar über ein offenstehendes Fenster in ihre Wohnung gelangte. Die Geschädigte wurde durch den Tatverdächtigen berührt, blieb laut ersten Erkenntnissen aber körperlich unversehrt. Nach dem Erwachen der Frau ergriff der Unbekannte die Flucht aus der Wohnung. Die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin hat die Ermittlungen wegen des Verdachts einer Sexualstraftat übernommen. Der unbekannte Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: circa 25 bis 30 Jahre alt, schlanke Statur, westasiatischer Phänotypus, kurze schwarze Haare, bekleidet mit einem weiß-cremefarbenen Kapuzenpullover und dunkler Hose. Ein ähnlicher Fall ereignete sich in der folgenden Nacht, in einer Erdgeschoßwohnung im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch. Am frühen Sonntagmorgen gegen 1:20 Uhr wurde eine schlafende 15-jährige Deutsche durch die Anwesenheit eines Unbekannten wach, der sich ebenfalls durch ein geöffnetes Fenster Zutritt zur Wohnung verschaffte. Als die 15-Jährige auf sich aufmerksam machte, flüchtete der Mann. Hier wird der Täter wie folgt beschrieben: dunkel gekleidet, 180 bis 185 Zentimeter groß, wenig Haare bis Glatze. Auch in diesem Fall werden die Ermittlungen durch die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin geführt. Inwieweit die Taten im Zusammenhang stehen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang Zeugen. Wer Täterhinweise geben kann oder sonstige verdächtigeWahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten, sich unter den Telefonnummer 0385/5180-2224 oder -1560 mit der Schweriner Polizei in Verbindung zu setzen. Des Weiteren bittet die Polizei grundsätzlich, nicht nur vor dem Hintergrund der beiden Straftaten, Fenster und Türen stets geschlossen zu halten. Auch ein "auf Kipp" gestelltes Fenster stellt keinen sicheren Schutz gegen unberechtigtes Eindringen dar.
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