POL-HRO: Mehrere witterungsbedingte Verkehrsunfälle in Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim
Landkreise NWM und LUP (ots)
Seit dem gestrigen Tag kam es zu mehreren witterungsbedingten Verkehrsunfällen mit hohen Sachschäden und teils leicht verletzten Personen.
+++Nordwestmecklenburg+++
So verlor ein 20-jähriger BMW-Fahrer gegen 21:30 Uhr des gestrigen Dienstags auf der BAB 20 auf Höhe der Ortschaft Barnekow in Fahrtrichtung Lübeck die Lenkgewalt über sein Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug kollidierte mit der Außenschutzplanke. Der entstandene Sachschaden beläuft sich ersten Schätzungen zufolge auf etwa 40.000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt.
Zu einem weiteren Unfall kam es gegen 04 Uhr des heutigen Morgens auf der BAB 20 in Fahrtrichtung Rostock. Auf Höhe der Anschlussstelle Zurow verlor ein 19-jähriger Mercedesfahrer offenbar aufgrund der Witterung die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ebenfalls nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte dort mit der Schutzplanke. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Kräfte fest, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war. Der entstandene Schaden liegt Schätzungen zufolge bei circa 15.000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Gegen 05:45 Uhr wurden die Kräfte des AVPR Metelsdorf erneut zu einem Verkehrsunfall gerufen. Auf der BAB 14 zwischen dem Kreuz Wismar und der Anschlussstelle Jesendorf ist ein Transporter offenbar aufgrund der witterungsbedingten Verhältnisse von der Fahrbahn abgekommen und zunächst mit der Mittelschutzplanke und anschließend mit der Außenschutzplanke kollidiert. Der 41-jährige, bulgarische Fahrzeugführer wurde vor Ort durch Rettungskräfte untersucht. Die Lastspur wurde kurzzeitig gesperrt. Auch dieser PKW war nicht mehr fahrbereit. Der Schaden wird auf 20.000 Euro geschätzt.
+++Ludwigslust-Parchim+++
Zu mehreren Verkehrsunfällen kam es bereits gestern im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Bereits gegen 10:30 Uhr verlor ein 40-jähriger Seat-Fahrer auf der BAB 24 Höhe Neustadt-Glewe die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Mittelschutzplanke. Der Fahrer blieb unverletzt. Es entstand ein Schaden von etwa 14.000 Euro.
Kurze Zeit später kam ein weiterer Seat auf der Bundesstraße 321 Höhe Suckow bei Parchim witterungsbedingt von der Fahrbahn ab. Die vier Insassen, darunter der 23-jährige Fahrer und zwei Kinder, wurden leicht verletzt. Am Fahrzeug, das abgeschleppt werden musste, entstand ein Schaden von circa 20.000 Euro.
Gegen 12:30 Uhr ereignete sich ein nächster Unfall auf der BAB 24 Höhe Neustadt-Glewe. Auch hier stieß das Fahrzeug zunächst mit der Mittelschutz- und anschließend mit der Außenschutzplanke zusammen, nachdem der 62-jährige Mercedesfahrer von der Fahrbahn abgekommen war. Der Mann verletzte sich leicht. Der Schaden wird auch 10.000 Euro geschätzt.
Und auch innerorts kam es zu einem witterungsbedingten Verkehrsunfall. Auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in der Rudolf-Tarnow-Straße verlor ein 21-Jähriger während des Einparkens die Kontrolle über seinen Dacia. Das Fahrzeug rutschte über einen Bordstein sowie eine Grünfläche und stieß anschließend gegen einen Zaun. Hierbei entstand ein Schaden von etwa 800 Euro.
+++Hinweise der Polizei+++
Überfrierende Nässe, Glatteis, Schnee? Fahren Sie langsam und vorausschauend. So schnell zu fahren, wie es ein Verkehrsschild erlaubt, ist mitunter zu schnell. Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Witterungs- und Straßenbedingungen an. Reduzieren Sie das Tempo so weit, dass Sie sicher unterwegs sind, gut reagieren und gefahrlos anhalten können.
+++Winterreifen sind jetzt erforderlich!+++
Bereits ab Temperaturen von 7°C verhärtet sich die Gummimischung von Sommerreifen und reduziert dadurch spürbar die Bodenhaftung. Die Folge ist ein längerer Bremsweg. Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine entsprechende Bereifung bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" vor. Ein starrer Zeitraum ist nicht vorgesehen. Als Faustregel gilt jedoch der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Erlaubt sind Reifen, die als wintertauglich gelten. Darunter fallen laut Gesetz nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) konnten im Rahmen einer Übergangsregelung nur bis Ende September 2024 genutzt werden. Reifen, die ausschließlich über eine "M+S"-Kennzeichnung verfügen, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen also nicht länger zulässig.
Insofern keine anderslautende Erwähnung stattgefunden hat, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
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