POL-HRO: Ergänzungsmeldung zum schweren Verkehrsunfallgeschehen auf der B103 in Fahrtrichtung BAB20
Landkreis Rostock/B103 (ots)
Die Inhalte der Erstmeldung (siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/5979503 ) werden als bekannt vorausgesetzt.
Nach aktuellem Stand der Erkenntnislage können die Umstände des Verkehrsunfallgeschehens wie folgt konkretisiert werden.
Die 49-jährige Fahrerin eines VW Caddy befand sich in Fahrtrichtung der BAB20 auf der B103, als sie aufgrund eines scheinbar technischen Defekts die Kontrolle über das Fahrzeug verloren haben soll. Hierdurch sei es unmittelbar zum Zusammenstoß mit einem Mitsubishi gekommen, der in der Folge auf der linken Fahrspur zum Stehen kam. Der VW kam indes auf dem Standstreifen zum Stillstand.
Nur kurze Zeit später übersah der Fahrer eines Mercedes Vito nach eigenen Angaben das bereits auf der linken Fahrspur aufgestellte Warndreieck und fuhr ungebremst auf den stehenden Mitsubishi auf. Die Intensität des Aufpralls deformierte beide PKW so stark, dass der Fahrer des Mercedes zunächst im Fahrzeug eingeklemmt wurde. Er konnte jedoch zeitnah durch die sofort alarmierten Rettungskräfte befreit, medizinisch erstversorgt und im Anschluss in das Universitätsklinikum Rostock gebracht werden. Nach einer ersten Einschätzung der Rettungskräfte hätte der Fahrer Verletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie der Halswirbelsäule erlitten. Der Fahrer des Mitsubishi wurde zur medizinischen Versorgung in das Süstadtklinikum gebracht. Zu beiden männlichen Personen liegen momentan keine weiteren Angaben vor. Die Fahrerin des VW erlitt einen Schock, musste nach gegenwärtigem Stand jedoch nicht weiterführend medizinisch versorgt werden.
Alle beteiligten Fahrzeuge waren in Folge des Unfallgeschehens nicht mehr fahrbereit und müssen abgeschleppt werden. Zur Unterstützung der gegenwärtig andauernden Bergungsmaßnahmen sowie auch der weiterführenden Verkehrsunfallermittlung bleibt die Vollsperrung der B103 aktuell bestehen.
Nach einer ersten Einschätzung wird der entstandene Sachschaden mit mindestens 40.000 Euro beziffert.
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