Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Mann in Malchin durch Messerstich verletzt - Tatverdächtiger widersetzt sich der vorläufigen Festnahme
Malchin (ots)
Am gestrigen Tage (25.10.18) gegen 18:15 Uhr wurden Beamte des Polizeireviers Malchin in eine Wohnung Am Zachow gerufen. Ein Mann sei dort durch einen Messerstich verletzt worden.
Als die beiden Beamten kurze Zeit später den Aufgang des Hauses in der Plattenbausiedlung betraten, kam ihnen ein augenscheinlich alkoholisierter Mann entgegen. Er wurde durch die Polizisten angesprochen und äußerte Bemerkungen, die darauf schließen ließen, dass er etwas mit dem Sachverhalt zu tun haben könnte. Der Mann, ein 43-Jähriger aus Malchin, wollte das Haus verlassen. Als die Beamten ihn aufhalten wollten, stach er mit einem Messer in Richtung Oberkörper eines 31-jährigen Polizeibeamten. Zum Glück trug der Beamte eine ballistische Schutzweste. Der Stich durchdrang die Weste nicht, der Polizist blieb unverletzt. Die beiden Beamten konnten den Tatverdächtigen überwältigen. Inzwischen war Verstärkung eingetroffen, sodass sich die Polizisten unverzüglich in die Wohnung des Geschädigten begeben konnten.
Der 55-Jährige Mann war ansprechbar. Er wies eine Stichverletzung im Oberkörper auf. Nach seiner Erstversorgung durch den Rettungsdienst wurde er in ein Klinikum verbracht. Er konnte bereits zeugenschaftlich vernommen werden und gab an, mit dem 43-jährigen Tatverdächtigen bekannt zu sein. Man habe in der Wohnung gemeinsam Alkohol konsumiert, als der Beschuldigte unvermittelt zugestochen habe. Ein Motiv dafür sei ihm nicht bekannt.
Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Er war erheblich alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, um den gerichtsfesten Alkoholwert bestimmen zu können.
Die Ermittlungen haben die Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg übernommen. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft wird geprüft, ob versuchte Tötungsdelikte oder Körperverletzungsdelikte im Raume stehen. Dazu erfolgt unter anderem eine sogenannte Lebendbegutachtung bei dem geschädigten 55-Jährigen.
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