Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Verkehrsunfall mit Sachschaden unter erheblichen Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis, LK MSE
Friedland (ots)
Am 27.10.2020 gegen 18:40 Uhr kam es auf der L281 zwischen Woldegk und Pasenow auf Höhe des Abzweiges Friedrichshöh zu einem Verkehrsunfall. Hierbei kam ein PKW VW mit polnischem Kennzeichen nach rechts von der Fahrbahn ab und streifte einen neben der Fahrbahn befindlichen Strommasten. Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Eine Bürgerin stellte das verunfallte Fahrzeug im Straßengraben fest und teilte den Sachverhalt über den Notruf der Polizei mit. Der 42jährige Fahrzeugführer entfernte sich fußläufig und torkelnd zusammen mit der 28jährigen Beifahrerin, welche noch eine Bierflasche in der Hand hielt. Umgehend eingesetzte Funkstreifenwagen des Polizeirevieres Friedland stellten den unverschlossen PKW im Straßengraben fest. Der Fahrzeugführer konnte jedoch nicht angetroffen werden. Bei der anschließenden Nahbereichsfahndung konnten der 42jährige Fahrzeugführer und seine 28jährige Beifahrerin angetroffen werden, stritten aber alle Tatvorwürfe ab. Bei den angetroffenen Personen handelt es sich um polnische Staatsbürger. Ein Atemalkoholvortest ergab bei der Beifahrerin einen Wert von 0,00 Promille. Der 42jährige Fahrzeugführer hingegen brachte das Gerät zur Bestimmung des Alkoholgehalts in der Atemluft an seine Grenzen. Der Display zeigte trotz mehrmaligen Tests nur "größer als 5,5 Promille" an, sodass das der genaue Wert unbekannt ist. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen bestätigte sich immer mehr das der 42jährige den PKW tatsächlich geführt hat, auch wenn er die Vorwürfe gegenüber den Beamten abstritt. Zur weiteren Spurensicherung wurde der Kriminaldauerdienst der Polizeiinspektion Neubrandenburg hinzugezogen. Es wurde eine Blutprobenentnahme bei dem 42jährigen Fahrer durchgeführt. Während der Maßnahme räumte dieser ein nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Anschließend wurde der Fahrzeugführer aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Der entstandene Sachschaden durch den Unfall beläuft sich auf ca. 2000,-EUR. Der 42jährige muss sich nun wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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