Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Rucksackeigentümer darf sich gerne bei der Polizei melden
Stavenhagen (ots)
Ein etwas kurioser Sachverhalt ereignete sich am Wochenende in Stavenhagen.
Ein 23-Jähriger hatte am Samstagabend (20.03.21) Besuch von einem Verwandten, der sich auch auf den Balkon begab. Hier fand der 65-jährige Besucher einen Rucksack auf und fragte den Wohnungsinhaber danach. Der 23-Jährige gab jedoch an, die Tasche nicht zu kennen.
Als der Besucher in den Rucksack sah, stellte er fest, dass sich darin Betäubungsmittel befanden und informierte die Polizei.
Die Beamten des Polizeireviers Malchin begaben sich zur Wohnung. Tatsächlich befanden sich in dem Rucksack über 130 g Cannabisblüten und szenetypische Tütchen.
Aufgabe der Ermittler ist es nun zu klären, wer Eigentümer ist und wie der Rucksack auf den Balkon gelangte. Denn der befindet sich in der 5. Etage eines Mehrfamilienhauses und zu den Nachbarn befinden sich seitliche Trennwände. In der Wohnung selbst gab es keine Hinweise auf Betäubungsmittelkonsum und auch der Wohnungsinhaber ist polizeilich nicht bekannt.
Auch auf Befragung konnte der 23-Jährige nicht sagen, wie der Rucksack dorthin gelangt sein könnte. Er gab an am Samstag früh einen Knall gehört zu haben, ging jedoch von einem Vogelschlag aus und hätte auch nicht nachgesehen.
Die Beamten stellten den Rucksack sicher. Der Eigentümer kann sich also gerne bei der Polizei melden. Den Inhalt gibt es allerdings nicht wieder.
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