Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Erneut WhatsApp-Betrüge geglückt
Usedom und Rügen (ots)
Beinahe täglich werden in unserem Zuständigkeitsbereich Betrugsversuche über den sogenannten WhatsApp-Betrug angezeigt.
Die Masche ist stets ähnlich: Die meisten Tatverdächtigen geben sich in einer WhatsApp-Nachricht als Sohn oder Tochter bei den späteren Opfern aus. Angeblich haben sie eine neue Nummer oder ein neues Handy, weil das alte zum Beispiel verloren oder kaputt gegangen ist. Grundsätzlich gaukeln sie direkt bei oder kurz nach der Kontaktaufnahme vor, eine eilige Überweisung aufgrund des neuen Handys nicht selbst beim Online-Banking machen zu können und bitten die vermeintlichen Eltern, das in ihrem Auftrag zu erledigen. In vielen Fällen sind die Nachrichten so glaubwürdig, dass die Angeschriebenen direkt reagieren und Geld überweisen.
Auf den Inseln Usedom und Rügen ist es den Tätern nun erneut geglückt, mit dieser Masche Geld zu erlangen-
Auf Usedom überwies eine 60-jährige Deutsche über 1.300 EUR für ihre angebliche Tochter. Als sie ihr Kind persönlich traf und auf das Geld ansprach, flog der Betrug auf.
Auf der Insel Rügen übernahm eine 70-jährige Deutsche eine Überweisung in Höhe von über 1.900 EUR für ihre Tochter. Als sie sie später unter ihrer alten Nummer kontaktierte, bemerkte sie den Betrug.
Wird der Betrug schnell genug bemerkt, dann unbedingt sofort die Hausbank verständigen und eindringlich zu einer Rückholung des Geldes auffordern. Zusätzlich sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden und diese Anzeige der Bank mitgeteilt werden. Das Zeitfenster für Rückholungen ist kurz, daher sollten Betroffene sehr schnell reagieren.
Wie aber kommen die Täter an die Handynummern und weitere Daten der Opfer? Die Ermittler gehen davon aus, dass ein Großteil durch illegalen Datenkauf im Internet an die Betrüger gelangt oder auch durch Hackerangriffe auf Online-Verkaufsportale oder andere Plattformen, auf denen digital eine Handynummer hinterlegt wird.
Um möglichst gar nicht erst Opfer zu werden, sollte jeder genau auf den Sprachgebrauch in empfangenen Nachrichten achten, zum Beispiel auf Grammatik, Rechtschreibung und die Anrede (nennt mich mein Kind eigentlich Mama oder sagt es nicht eher Mutti?). Außerdem sollten Angeschriebene von sich aus nie den Klarnamen der Angehörigen benennen. Und selbst wenn es zunächst glaubwürdig erscheint, dass Kinder oder andere Familienangehörige wirklich das Handy verloren haben und kurzfristig um Geld oder eine Rechnungsbegleichung bitten könnten: Man sollte immer noch mal vorab mit den Angehörigen direkt telefonieren. Lieber ein Anruf zu viel, als am Ende Geld zu verlieren oder sich mit dem Versuch einer Rücküberweisung herumärgern zu müssen.
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