Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
LKA-MV: Internationaler Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografieplattform im Darknet
Rampe (ots)
Nach monatelangen, umfangreichen Ermittlungen ist es den Cybercrime-Spezialisten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern gelungen, den Betreiber einer Kinderpornografie-Plattform im Darknet ausfindig zu machen und die Plattform schließen zu lassen. Damit ist den Ermittlern ein bedeutender Schlag im Kampf um den Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und gegen Kinderpornografie gelungen. Denn gerade Ermittlungen im Darknet stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große Herausforderungen. Aufgrund des verschlüsselten Datenverkehrs und spezifischer Anonymisierungsmethoden sind derartige Ermittlungen nicht nur besonders zeitaufwendig, sondern erfordern aufgrund ihrer Komplexität eine ausgeprägte Fachexpertise.
Im konkreten Fall erhielt das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern einen anonymen Hinweis über eine kinderpornografische Plattform im Darknet über die Seite "Netzverweis". "Netzverweis" ist eine seit dem Jahr 2010 bestehende Internetseite, die sich gegen Kriminalität im Internet richtet und unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern steht. Schwerpunkte bilden dabei nicht nur Kinder- und Jugendpornographie, sondern auch Cybercrime sowie Extremismus. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern übernimmt, mit Unterstützung der Polizeidienststellen des Landes, die inhaltliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise.
Einer dieser Hinweise führte die Ermittler zu einer Kinderpornografie-Plattform im Darknet. Unter der Sachleitung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Rostock wurden die Ermittlungen vom Dezernat 45/ Cybercrime des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Eine umfangreiche Auswertung der digitalen Spuren führte die Kriminalpolizisten u. a. zu einer skandinavischen Firma, mit deren Hilfe sowie weiterer Erkenntnisse ein russischer Tatverdächtiger als Betreiber der Darknet-Plattform ausfindig gemacht werden konnte.
Über die Zentralstelle Kinderpornografie des BKA erfolgte im Anschluss die Kontaktaufnahme zum BKA-Verbindungsbeamten in Moskau. Dieser vermittelte den Kontakt zu den russischen Kollegen und arrangierte ein Treffen in Moskau. Im Rahmen des Arbeitstreffens erfolgte der Austausch weiterer operativer Ermittlungserkenntnisse und die Abstimmung der Ermittler des Landeskriminalamtes sowie des sachleitenden Staatsanwaltes mit den russischen Ermittlern. Daraufhin führten die russischen Ermittlungsbehörden umfangreiche Durchsuchungen bei dem Tatverdächtigen in Novocherkassk (RUS) durch, die die durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gewonnenen Erkenntnisse bestätigten. Eine Auswertung der aufgefundenen Beweismittel erbrachte Hinweise auf das Betreiben eines Netzwerkes mit mehreren hundert Nutzern, die Zugriff auf etwa 300.000 illegale kinderpornografische Dateien hatten. Zudem wurden bei dem Tatverdächtigen Betäubungsmittel aufgefunden. Durch die russischen Behörden erfolgte die Abschaltung der Plattform.
Der Ermittlungsbericht und die Anklageerhebung der russischen Staatsanwaltschaft sind am 08.11.2018 bei Gericht eingereicht worden. Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Tatverdächtigen vor dem Gericht in Novocherkassky im Gerichtsbezirk Rostov am Don ist gegenwärtig zu rechnen.
Die Identifizierung sowie die Festnahme des russischen Tatverdächtigen stellen einen bedeutsamen Ermittlungserfolg des Dezernates Cybercrime im Landeskriminalamt M-V dar und belegen gleichzeitig, wie bedeutend die internationale Zusammenarbeit von Polizeibehörden, vor allem auf dem Gebiet der Bekämpfung der Kinderpornografie und der Internetkriminalität, ist.
Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie:
Bundesweit sind seit dem Jahr 2012 stark steigende Vorgangszahlen im Bereich der Kinderpornografie zu verzeichnen. Die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhält das Bundeskriminalamt aktuell von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Diese arbeitet wiederum mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen, die ihre Datenbestände und die über ihre Dienste verbreiteten Daten mittels modernster Filtertechnologien permanent nach Missbrauchsabbildungen scannen.
Die festgestellten Dateien werden gelöscht und die verfügbaren Informationen dem NCMEC übermittelt. Das NCMEC leitet diese Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse (Adresse, von der aus der Upload des strafrechtlich relevanten Materials stattgefunden hat) an die jeweils zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiter, in dem die Straftat stattgefunden hat.
Über 35.000 Hinweise auf mögliche strafbare Handlungen in Deutschland gingen so im Jahr 2017 im Bundeskriminalamt ein. Als Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt für die Auswertung und die Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.
Durch die zunehmende internationale Vernetzung und Spezialisierung sowie die Systematisierung der Verfahrensweisen kommt es gleichzeitig auch zu einem deutlichen Anstieg sogenannter Identifizierungsverfahren mit mutmaßlichen Opfern und Tätern in Deutschland.
Diese Entwicklungen führen zunehmend zu starken Belastungen bei allen involvierten Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei der Ansprechstelle Kinderpornografie im Landeskriminalamt MV, den zuständigen Staatsanwaltschaften sowie den örtlich zuständigen Polizeidienststellen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie.
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