Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
LKA-MV: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz
Rampe (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stralsund und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern
In einem von der Staatsanwaltschaft Stralsund geführten Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamtes am 27.01.2021 mehrere Objekte in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.
Die Durchsuchungen richteten sich gegen vier Beschuldigte. Bei ihnen handelt es sich mutmaßlich um Sammler aus der Militaria-Szene, die sich unter anderem durch Suche mit Metallsonden illegal in den Besitz von Waffen und Munition brachten und damit Handel und Tauschgeschäfte betrieben.
An den Durchsuchungsmaßnahmen waren ca. 100 Beamtinnen und Beamte beteiligt, darunter neben Ermittlern des Landeskriminalamtes auch Kräfte des Polizeipräsidiums Neubrandenburg, des Landesbereitschaftspolizeiamtes und des Munitionsbergungsdienstes.
Bei der Durchsuchung wurden Waffen und Waffenteile, Munition, Sprengstoff sowie Aufzeichnungen und Datenträger sichergestellt.
Die Ermittlungen und die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Beweismittel dauern an.
Anhaltspunkte dafür, dass eine unmittelbare Gefahr für die Zivilbevölkerung bestanden hätte, liegen nicht vor.
Warnhinweise zur Suche mit Metalldetektoren und zu Gefahren durch Kampfmittel:
Die Suche mit Metallsuchgeräten nach Gegenständen im Boden ist nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG MV) grundsätzlich überall im Land genehmigungspflichtig, völlig unabhängig von Nutzungsart und Eigentumsverhältnissen des Bodens.
Ein besonderes Gefährdungspotential geht von der Suche nach Kampfmitteln (z. B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen) aus. Jeder unsachgemäße Umgang birgt ein erhebliches Risiko. Werden Gegenstände gefunden, die nach ihrem Aussehen Kampfmittel sein können, sind sie unverändert in der vorgefundenen Lage zu belassen und die Polizei ist unverzüglich zu verständigen.
Die widerrechtliche Inbesitznahme in der Absicht der Aneignung ist strafbar.
Rückfragen bitte an:
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