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Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern

LWSPA M-V: Ergebnisse der länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen in der Binnenschifffahrt

Waldeck (ots)

Vom 30. Mai bis zum 10. Juni 2019 führten die Wasserschutzpolizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche Schwerpunktkontrollen im Bereich der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf den Binnengewässern durch. Die Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist oberstes Ziel der jährlich stattfindenden Schwerpunktkontrollen. Kontrolliert wurden neben der Einhaltung geltender Verkehrsvorschriften unter anderem auch die Befähigung der Fahrzeugführer, Schiffs- und Bootspapiere sowie die Fahrtüchtigkeit im Hinblick auf Alkohol- und Betäubungsmittelgenuss. Aber auch die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnung sowie Umwelt- und Gewässerstraftaten stand dieses Jahr im Fokus der Kontrollen. Insgesamt kontrollierten die Wasserschutzpolizeien der Länder 232 Berufsschiffe (Güter- und Tankmotorschiffe, Schubverbände, Fahrgastschiffe und Fähren), 3920 Sportboote und 78 sonstige Fahrzeuge wie beispielsweise Flöße oder Tretboote.

Das Ergebnis der Kontrollen sind 314 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 820 Verwarnungen mit Verwarngeld, hauptsächlich wegen Verstößen gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und gegen die Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen. Daneben wurden 23 Strafanzeigen im Bootsverkehr, größtenteils wegen des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss (Höchstwert 2,97 Promille), sowie mehrere Straftaten um den Bootsverkehr herum, wie zum Beispiel Gewässerverunreinigungen, Hausfriedensbrüche oder Fischwildereien festgestellt. Insgesamt 20 Schiffsführer konnten unter dem Einfluss von Alkohol festgestellt werden, davon neun Sportbootführer in Mecklenburg-Vorpommern.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im genannten Zeitraum 615 Kontrollen durchgeführt, 10 Straf- und 15 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt sowie 102 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen.

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