POL-HWI: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
Grevesmühlen / Wismar (ots)
Am frühen Freitagabend (15. Juni) erhielt eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Grevesmühlen den Auftrag, sich zur Grevesmühlener Parkstraße zu begeben, da dort ein Jugendlicher auf dem Boden liegen und sich übergeben soll. Bei besagtem Jugendlichen handelte es sich um einen 14-jährigen alkoholisierten Jungen. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von über einem Promille. Die Polizisten zogen einen RTW hinzu. Deren Besatzung stellte folgend fest, dass eine weitere medizinische Behandlung nicht erforderlich war. Die Beamten nahmen den jungen Mann in Obhut und übergaben ihn in der Dienststelle seiner Mutter. Ersten Ermittlungen zufolge hatte der Jugendliche den Alkohol von einem 18-Jährigen erhalten. Gegen diesen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet.
In der Bürgermeisterhauptstraße in Wismar stellten Wismarer Polizeibeamte einen leicht alkoholisierten 13-Jährigen und einen ebensolchen 15-Jährigen in einer Gruppe Jugendlicher fest. Woher die jungen Leute die Getränke hatten, konnte vor Ort bislang nicht ermittelt werden. Die Beamten nahmen die zwei mit zur Dienststelle, wo sie später ihren Erziehungsberechtigten übergeben wurden. Auch in diesem Fall erstattete die Polizei Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz.
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