POL-HWI: Trunkenheit im Verkehr
Bad Kleinen/Gr. Stieten/A 20 (ots)
04. Aug., Bad Kleinen:
Während ihrer Streifentätigkeit fiel Beamten des Polizeihauptreviers Wismar gegen 19:30 Uhr ein 39-jähriger Radfahrer aufgrund seiner sehr unsicheren Fahrweise auf. Bei der folgenden Kontrolle des Mannes zeigte der Atemalkoholtester einen Wert von 3,24 Promille an. Die Polizisten veranlassten eine Blutprobenentnahme und nahmen eine Anzeige auf.
05. Aug., Groß Stieten:
Wegen einer unsicheren Fahrweise zog eine 38-jährige Autofahrerin das Interesse des späteren Hinweisgebers auf sich. Die Frau fiel dem Mann auf, weil sie sehr langsam fuhr und ihn schließlich vorbeiwinken wollte. Er kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach, hielt seinen Wagen an und ging zur Vorausfahrenden. Dort stellte er bei der Frau Alkoholgeruch fest und informierte die Polizei. Diese erschien kurz darauf (05:50 Uhr) am Ereignisort und stellte bei der Fahrerin einen Atemalkoholwert von fast 2 Promille fest. Zudem wies ihr schwarzer Pkw Beschädigungen im vorderen rechten Bereich auf. Ein eventueller Unfallort konnte bisher nicht ermittelt werden. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an, beschlagnahmten den Führerschein der Frau und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
05. Aug., A 20:
Gegen 23:35 Uhr fiel einer Streifenbesatzung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf ein Pkw auf dem Parkplatz Selliner See Nord auf. Dieser befand sich zwar in einer Parklücke, ragte bei eingeschalteter Innenbeleuchtung jedoch weit in den Fahrbahnbereich hinein. In der Folge sahen die Beamten, wie das Fahrzeug mehrere Meter hin- und her rangiert wurde. Sie entschlossen sich zu einer Verkehrskontrolle. Entgegen der Versicherung des 55-jährigen Fahrers keinen Alkohol getrunken zu haben, zeigte das Display des Alkotesters einen Wert von über 3 Promille an. Auch in diesem Fall schlossen sich eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins an.
Vor dem Hintergrund der Prüfung der grundsätzlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde in allen Fällen die zuständige Führerscheinstelle des hiesigen Landkreises informiert
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