POL-HWI: Trunkenheit im Verkehr
Wismar (ots)
Am vergangenen Wochenende fielen fünf Kraftfahrer im Bereich Wismar im Zusammenhang mit Alkohol im Straßenverkehr auf. So stellten Polizeibeamte am frühen Abend des 05. Oktober einen 66-jährigen Mann mit seinem Auto in Wismar Süd mit 3,25 Promille Atemalkohol nach einem Bürgerhinweis fest. Es folgte eine Blutprobenentnahme und die Sicherstellung seines Führerscheins.
Nur zwei Stunden später, gg. 20.00 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall im Flöter Weg in Wismar, bei dem ein 49-jähriger Mann mit seinem Pkw in einer Kurve von der Straße abkam und ein Verkehrsschild beschädigte. Der Fahrer wies einen Atemalkohol von 0,98 Promille auf. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Blutprobenentnahme veranlasst.
Kurz nach Mitternacht am 06. Oktober fiel ein 41-Jähriger der Wismarer Polizei im Bereich Redentin auf. Eine Atemalkoholmessung ergab über 0,9 Promille. Der Mann wurde einer Blutprobenennahme zugeführt und sein Führerschein sichergestellt. Dieselben Maßnahmen erwarteten ca. fünf Stunden später einen 30-jährigen Mann, der mit fast 2,8 Promille in der Bürgermeister-Hauptstraße in Wismar kontrolliert wurde. Den Mann, ein Ukrainischer Staatsangehöriger, der seit mehreren Jahren in Deutschland lebt und seinen Ukrainischen Führerschein nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis änderte, erwartet zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ein weiterer Verkehrsunfall unter Alkohol ereignete sich auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Wismar Wendorf am späten Nachmittag des 07. Oktober. Dort touchierte ein 33-Jähriger ein Taxi, das gerade dabei war, einen Fahrgast abzusetzen. Bei dem Unfallverursacher ergab eine Messung einen Wert von 1,86 Promille. Auch hier folgte eine Blutprobe. Die Sicherstellung seines Führerscheins war nicht möglich, weil der Mann keinen besaß.
Die alkoholisierten Fahrzeugführer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs. In allen Fällen wird die Führerscheinstelle des zuständigen Landkreises informiert.
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