POL-HWI: Mehrere Autofahrer hochprozentig unterwegs
Wismar (ots)
Am 01. März, gg. 21:45 Uhr, erhielt die Polizei in Grevesmühlen einen Hinweis auf einen alkoholisierten Fahrer eines Kleintransporters. Dieser soll nach Zeugenangaben ohne Licht plötzlich von einem Grundstück in Kalkhorst auf die Straße gefahren sein. Der Fahrer eines vorbeikommenden Pkw habe einen Unfall nur durch eine Vollbremsung vermeiden können. Kurze Zeit später stellten Polizeibeamte den Transporter in der Nähe fest und hielten ihn an. Der augenscheinlich alkoholisierte Fahrer wies bei einem folgenden Atemalkoholtest einen Wert von 2,06 Promille auf. Die Beamten geleiteten den 40-Jährigen, der nicht mehr im Stande war eigenständig zu gehen, zu ihrem Streifenwagen und führten ihn einer Blutprobenentnahme zu. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsgefährdung eingeleitet und sein Führerschein sichergestellt.
Nur eine Stunde später kontrollierte die Polizei in Wismar einen 36-jährigen Lkw-Fahrer mit 3,18 Promille auf dem Schiffbauerdamm. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an und stellten Fahrzeugschlüssel sowie Führerschein des Mannes sicher. Gegen den Ukrainer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Am 02. März, 13:10 Uhr, wurde die Polizei über einen Kleintransporter, der in der Ortslage von Kneese von der Straße abkam und mit einem Straßenbaum kollidierte, informiert. Als die Beamten vor Ort erschienen, hatte der Fahrer bereits das Weite gesucht. Sich anschließende Ermittlungen führten die Beamten zu einem 64-jährigen Tatverdächtigen, der einem Atemalkohol in Höhe von 1,67 Promille aufwies. Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, beschlagnahmten den Führerschein und erstatteten eine Anzeige wegen Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung.
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Neukloster stellte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeihauptrevieres Wismar in den frühen Morgenstunden des 03. März einen 21-Jährigen mit einem Atemalkohol von 1,1 Promille. Es folgten die Sicherstellung seines Führerscheins, die Durchführung einer Blutprobeentnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Ein eben solches Ermittlungsverfahren erwartet einen Radfahrer, der ebenfalls am Nachmittag des 03. März mit 2,05 Promille in der Wismarer Altstadt fuhr. Auch in diesem Fall ordneten die Beamten eine Blutprobe an und untersagten die Weiterfahrt.
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