POL-HWI: Gemeinsame PM des Landkreies Nordwestmecklenburg, der Hansestadt Wismar und der Polizeiinspektion Wismar hinsichtlich mehrerer am 01. Mai angemeldeter Demonstrationen in der Wismarer Innenstadt
Wismar (ots)
Für Mittwoch, den 01. Mai 2019, sind für den Wismarer Innenstadtbereich mehrere Versammlungen angemeldet, aufgrund derer es zu zeitweiligen Verkehrseinschränkungen kommen kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Altstadt sowie angrenzende Bereiche.
Für den 01. Mai 2019 wird es in diesem Bereich zusätzliche Halteverbote sowie temporäre Straßensperrungen geben. Ebenso kann es zu vorübergehenden Einschränkungen des Nahverkehrs kommen.
In den betroffenen Stadtgebieten sollten sämtliche Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, ausreichend gesichert oder beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am Demonstrationstag nicht genutzt werden.
Weiterhin wird auf das entsprechend der Drohnen-Verordnung bestehende Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen sowie über Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte hingewiesen. Ein derartiges Flugverbot besteht am Demonstrationstag für den gesamten Veranstaltungsraum.
Für Fragen hat die Polizeiinspektion Wismar am 30. April sowie 01. Mai, jeweils in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr, ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 03841/203 235 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 01. Mai zudem über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_NWM oder www.twitter.com/Polizei_NWM verbreitet.
Die Stadt- sowie Kreisverwaltung und die Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten.
Das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der am höchsten geschützten Güter unserer Rechtsordnung. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht, welche Auffassungen oder Meinungen vorgetragen werden, solange diese nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.
Sowohl die Versammlungsbehörde als auch die Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben allen, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
-Informationen zum Versammlungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat www.bmi.bund/DE/ themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlung srecht-node.html
-Informationen der Wismarer Polizei bei Twitter (keine Anmeldung erforderlich): Twitter.com/polizei_nwm
-Informationen der Hansestadt Wismar während der Versammlungen: www.facebook.com/stadt.wismar
-Informationen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Umgang mit Drohnen: www.bmvi.de/sharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Pressestelle
Jessica Lerke, Axel Köppen
Telefon: 03841/203 304
Telefon 2: 03841/203 305
E-Mail: pressestelle-pi.wismar@polizei.mv-regierung.de
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