Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Wismar mehr verpassen.

Polizeiinspektion Wismar

POL-HWI: Gemeinsame PM des Landkreies Nordwestmecklenburg, der Hansestadt Wismar und der Polizeiinspektion Wismar hinsichtlich mehrerer am 01. Mai angemeldeter Demonstrationen in der Wismarer Innenstadt

Wismar (ots)

Für Mittwoch, den 01. Mai 2019, sind für den Wismarer Innenstadtbereich mehrere Versammlungen angemeldet, aufgrund derer es zu zeitweiligen Verkehrseinschränkungen kommen kann. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Altstadt sowie angrenzende Bereiche.

Für den 01. Mai 2019 wird es in diesem Bereich zusätzliche Halteverbote sowie temporäre Straßensperrungen geben. Ebenso kann es zu vorübergehenden Einschränkungen des Nahverkehrs kommen.

In den betroffenen Stadtgebieten sollten sämtliche Gegenstände, die sich auf Verkehrsflächen befinden, ausreichend gesichert oder beseitigt werden. Die Recyclingcontainer für Glas, Papier und Textilien sollten am Demonstrationstag nicht genutzt werden.

Weiterhin wird auf das entsprechend der Drohnen-Verordnung bestehende Flugverbot für Drohnen über Menschenansammlungen sowie über Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte hingewiesen. Ein derartiges Flugverbot besteht am Demonstrationstag für den gesamten Veranstaltungsraum.

Für Fragen hat die Polizeiinspektion Wismar am 30. April sowie 01. Mai, jeweils in der Zeit von 08:00 - 18:00 Uhr, ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 03841/203 235 geschaltet. Aktuelle Informationen der Polizei werden am 01. Mai zudem über den Informationsdienst Twitter unter der Adresse @Polizei_NWM oder www.twitter.com/Polizei_NWM verbreitet.

Die Stadt- sowie Kreisverwaltung und die Polizei sind bemüht, alle Einschränkungen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gäste sowie an den Versammlungen Teilnehmende so gering wie möglich zu halten.

Das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eines der am höchsten geschützten Güter unserer Rechtsordnung. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht, welche Auffassungen oder Meinungen vorgetragen werden, solange diese nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind und dem Grundsatz der Friedlichkeit folgen.

Sowohl die Versammlungsbehörde als auch die Polizei sind zur strikten Neutralität verpflichtet und haben allen, die sich auf Artikel 8 des Grundgesetzes berufen, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.

   -Informationen zum Versammlungsrecht auf der Internetseite des 
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat www.bmi.bund/DE/ 
themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlung 
srecht-node.html
   -Informationen der Wismarer Polizei bei Twitter (keine Anmeldung 
erforderlich): Twitter.com/polizei_nwm
   -Informationen der Hansestadt Wismar während der Versammlungen: 
www.facebook.com/stadt.wismar
   -Informationen Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur zum Umgang mit Drohnen: 
www.bmvi.de/sharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Pressestelle
Jessica Lerke, Axel Köppen
Telefon: 03841/203 304
Telefon 2: 03841/203 305
E-Mail: pressestelle-pi.wismar@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Informationsangebot in sozialen Netzwerken:
https://twitter.com/Polizei_NWM
https://de-de.facebook.com/Polizeiwestmecklenburg

Original-Content von: Polizeiinspektion Wismar, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Wismar
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Wismar
  • 18.04.2019 – 13:05

    POL-HWI: Sekundenschlaf führt zu Verkehrsunfällen

    Schönberg (ots) - Zwei nahezu identische Verkehrsunfälle ereigneten sich gestern Nachmittag auf der A 20 (Nähe AS Schönberg u. in Höhe Plüschow) in einem zeitlichen Abstand von 40 Minuten. In beiden Fällen kamen die Fahrzeugführer ersten Ermittlungen zufolge aufgrund von Sekundenschlafes rechts von der Fahrbahn ab und gerieten auf die Bankette. Dort überfuhren sie auf einer Länge von ca. 300 Metern mehrere ...

  • 18.04.2019 – 13:03

    POL-HWI: Geschwindigkeitsmessungen im LK Nordwestmecklenburg

    Wismar (ots) - Im Rahmen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" kontrolliert die Polizei im April ganz besonders die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen insbesondere für folgenschwere Verkehrsunfälle. Zusammenfassung der diesbezüglichen Messergebnisse vom 16. u. 17. April im LK NWM: 16. April 2019 Am frühen Morgen stellte ...

  • 17.04.2019 – 14:15

    POL-HWI: Zu geringer Sicherheitsabstand führt zu Verkehrsunfall

    Schönberg (ots) - Gestern Nachmittag ereignete sich ein Verkehrsunfall auf der A 20 in Fahrtrichtung Rostock, nahe der Anschlussstelle Schönberg. Ersten Erkenntnissen zufolge war es dort zu einem Auffahrunfall gekommen, als eine 48-jährige Mazda-Fahrerin, die sich auf der Überholspur befand, verkehrsbedingt bremste. Ein ihr folgender Renault-Transporter konnte ...