POL-HWI: E-Scooter ohne Versicherung im Straßenverkehr festgestellt
Wismar (ots)
Gestern Morgen fiel einer Streifenwagenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar ein E-Scooter auf dem Rad- und Fußweg der Rostocker Straße auf. Da sich daran kein Versicherungskennzeichen befand, unterzogen die Beamten den Fahrer und seinen Roller einer Verkehrskontrolle. Wie sich herausstellte, bestand für den E-Roller keinen Versicherungsschutz. Der 30-jährige Fahrer gab sich unwissend und teilte mit, dass sein Roller ca. 20 km/h schnell wäre und dass er nichts von einer Versicherungspflicht gewusst habe. Die Beamten untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Plichtversicherungsgesetz ein.
Seit dem 15. Juni diesen Jahres ist der Betrieb von sogenannten E-Scooter/Elektrorollern im Straßenverkehr erlaubt. Allerdings gelten für die neuen Fortbewegungsmittel Vorschriften und Regeln, die es zu beachten gilt. Sie müssen z. B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen und bestimmte technische Erfordernisse erfüllen. Darüber hinaus besteht die Versicherungspflicht. Die entsprechenden Kennzeichen sind an der Rückseite der Roller anzubringen.
Die Polizeiinspektion Wismar rät Verkehrsteilnehmern sich vor Fahrtantritt mit den Fahrzeugen selbst und mit den gesetzlichen Erfordernissen vertraut zu machen.
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