POL-HWI: Alkohol im Straßenverkehr
Wismar (ots)
Am 14. Juli, 12:40 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Wismar ein Pkw im Stadtgebiet auf. Die Beamten entschlossen sich den augenscheinlich unsicheren Fahrer einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Um ihn an eine dafür geeignete Stelle zu lotsen, schalteten sie das "Folgen-Signal" an. Der 69-Fahrer missachtete die Aufforderung und blieb einfach stehen. Im Verlauf der folgenden Kontrolle maßen die Beamten bei ihm einen Atemalkohol in Höhe von 1,91 Promille. Sie ordneten eine Blutprobenentnahme an, beschlagnahmten seinen Führerschein und nahmen eine Anzeige auf.
Am selben Tag, ca. fünf Stunden später, wurde das Polizeihauptrevier über einen in der Breiten Straße in Wismar gestürzten Radfahrer informiert. Vor Ort eingetroffen, fanden die Beamten einen 57-jährigen augenscheinlich leicht verletzten Mann auf dem Bürgersteig sitzend vor. Nach eigenen Angaben hatte der Radler nach dem Besuch bei einem Freund mit seinem Rad nach Hause fahren wollen. Ein freiwilliger Alkoholtest ergab einem Atemalkoholwert in Höhe von über 3 Promille. Ein herbeigerufener RTW brachte den Mann in ein Krankenhaus. Dort folgte eine Blutprobenentnahme, die die Polizisten angeordnet hatten. Den 57-Jährigen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Nachdem ein Hinweisgeber am 12. Juli, gg. 23:35 Uhr, laut quietschende Reifen, gefolgt von einem lauten Knall im Lehnsruher Weg in Wismar wahrgenommen hatte, informierte er die Polizei. Vor Ort stellten die Beamten eine ca. 45 m lange Bremsspur fest, die in einem Zaun endete. Das verursachende Fahrzeug war jedoch nicht mehr am Unfallort und hatte seine Fahrt offenkundig fortgesetzt. Die dabei hinterlassenen Spuren führte die Polizei nach ca. 500 Metern zu dem beschädigten Pkw und seiner 35-jährigen Fahrerin. Die Frau wies einen Atemalkoholwert von 1,4 Promille auf. Sie selbst war augenscheinlich unverletzt und wurde einer Blutprobenentnahme zugeführt. Ob neben Alkohol auch Betäubungsmittel eine Rolle spielten, wird im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung, geprüft. Der Gesamtschaden wird auf ca. 3.000 EUR geschätzt.
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