POL-HWI: Drei Verkehrsunfälle unter Alkohol
Grevesmühlen (ots)
Auf dem Weg zu einem Einsatz fand eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Grevesmühlen am 31. Dezember, 00:30 Uhr, einen verunfallten Pkw in Boltenhagen vor. Besagtes Fahrzeug war dort offenbar kurz zuvor gegen ein Verkehrsschild und eine Ampel geprallt. Als die Beamten Kontakt zu dem 38-jährigen Fahrer aufnahmen, bemerkten sie bei ihm einen schwankenden Gang und eine verwaschene Aussprache. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,84 Promille. Sie leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein, stellten den Führerschein des Mannes sicher und ordneten eine Blutprobenentnahme an.
Ebenfalls am 31. Dezember, 13:40 Uhr, zeigte ein 31-jähriger Mann an, in der Litzendorf-Straße in Dassow von einem SUV angefahren worden zu sein. Das Fahrzeug habe ihn, als er neben seinem Pkw gestanden habe, gestreift und dabei leicht verletzt. Der Fahrer des SUV habe folgend kurz angehalten, sei jedoch dann ohne auszusteigen weitergefahren. Nachfolgende Ermittlungen der Grevesmühlener Polizisten führten sie zu einem 53-jährigen Mann, den sie mit seinem Pkw fahrend in der Ortslage Dassow antrafen. Aufgrund des ihm ausgehenden Alkoholgeruchs und einem folgend gemessenen Atemalkohol von 1,52 Promille ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten seinen Führerschein. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Am Abend des 01. Januar ereignete sich ein erneuter Verkehrsunfall in Boltenhagen. Dabei touchierte ein aus Richtung Klütz kommender VW einen entgegenkommenden Opel auf der Landstraße 03. Die beteiligten Fahrzeuge hielten zunächst an. Während der Fahrer des Opels den Verlust seines Außenspiegels bemerkte, entfernte sich der VW-Fahrer unerlaubt vom Unfallort. Zirka eine Stunde später konnten die eingesetzten Polizeibeamten aus Grevesmühlen einen 53-jährigen Tatverdächtigen, von dem Alkoholgeruch ausging, feststellen. Ein entsprechender Test zeigte 1,93 Promille an. Auch in diesem Fall erfolgten eine Anzeigenaufnahme wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie die Anordnung einer Blutprobe. Der Gesamtschaden betrug 1.000 EUR.
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