POL-HWI: Trunkenheit im Verkehr
Wismar (ots)
Gestern Abend, 18:45 Uhr, informierte sich ein Mann bei einer Streifenwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar darüber, ob es erlaubt sei, alkoholisiert mit einem sog. E-Scooter am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Beamten erklärten ihm, dass das natürlich nicht gestattet wäre. Je nach Alkoholpegel würde das entweder eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen. Der Mann bedankte sich für die Information und verabschiedete sich. Nur ungefähr eine Stunde später trafen die Beamten im Bereich der Wismarer Werftstraße erneut auf den Mann. Diesmal war er augenscheinlich recht flott mit einem E-Scooter unterwegs. Die Polizisten hielten den Mann an und unterzogen ihn einer Verkehrskontrolle. Dabei stellte sich heraus, dass sein Elektroroller weder ordnungsgemäß zugelassen noch pflichtversichert war. Darüber hinaus wies der 38-jährige deutsche Staatsangehörige einen Atemalkohol von 1,65 Promille auf. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
In den frühen Morgenstunden des 07. Februar stellte die Wismarer Polizei zwei weitere Verkehrsteilnehmer fest, die mit ihren Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss im Stadtgebiet unterwegs waren. So ergab die Kontrolle eines in Schlangenlinie fahrenden Radlers um 00:50 Uhr in der Rostocker Straße einen Atemalkohol von über 1,6 Promille. Es folgte eine Blutprobenentnahme. Zirka eine Stunde später, um 01:40 Uhr, unterzogen Streifenbeamte einen Autofahrer einer Verkehrskontrolle in Wismar West, der in auffällig rasanter Fahrweise unterwegs war. Da von dem 29-Jährigen Alkoholgeruch ausging und er einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte, ordneten die Polizeibeamten auch in diesem Fall eine Blutprobe an. Gegen die beiden Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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