POL-HWI: Seien Sie wachsam! Telefonbetrüger ergaunern mit WhatsApp-Masche und als Falscher Mikrosoftmitarbeiter mehrere tausend Euro
Wismar (ots)
Immer wieder versuchen Betrüger mit raffinierten Maschen an das Geld insbesondere älterer Menschen zu gelangen. In der zurückliegenden Woche ist das im Landkreis Nordwestmecklenburg in zwei Fällen geglückt. Die Kriminalpolizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.
Bereits am Mittwochabend (30. November 2022) wurde eine 69-jährige Frau aus Brüsewitz Opfer des sogenannten WhatsApp-Betruges. Die falsche Tochter teilte über WhatsApp mit, dass ihr Handy beschädigt sei und bat die Mutter nun einige Überweisungen für sie zu übernehmen. Die 69-Jährige schöpfte erst bei der dritten Aufforderung zu einer Überweisung Verdacht und informierte die Polizei. Insgesamt verlor die 69-Jährige knapp 3000 Euro an die Betrüger.
Am Freitagmittag (2. Dezember 2022) meldete sich bei der 71-jährigen Seniorin aus Warin ein angeblicher Microsoftmitarbeiter und erklärte, dass ihr Computer gehackt worden sei. Der falsche Microsoftmitarbeiter ließ die Geschädigte daraufhin auf ihrem PC mehrere Programme installieren und forderte die Frau auf, sich bei ihrem Onlinebanking anmelden. Auf diese Weise erlangte der Betrüger die Onlinebankingdaten und verursachte schließlich einen Schaden von mindestens 2500 Euro.
Die Polizei rät:
- Seien Sie stets kritisch, wenn Sie am Telefon nach Geld oder Wertsachen gefragt werden. Es ist nicht unhöflich, NEIN zu sagen. - Geben Sie keinesfalls persönliche Daten sowie Bankdaten/Tans/Passwörter preis. - Übergeben oder überweisen sie niemals Geld an Konten oder Personen, die Sie nicht kennen. - Sollten Sie doch Opfer geworden sein, wenden Sie sich an Ihre Polizei. - Häufig werden ältere Menschen Opfer der Betrüger. Sprechen Sie deshalb mit ältere Verwandten oder Bekannten über das Thema Trickbetrug.
Weitere Informationen finden Sie unter - https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falsche-microsoft-mitarbeiter/
Insoweit keine gesonderte Erwähnung stattgefunden hat, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige.
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