POL-HWI: Zwei Verkehrsunfälle mit hoher Schadenshöhe
Gadebusch (ots)
Bereits am vergangenen Freitag, dem 27. Januar 2023, kam es im Bereich Gadebusch zu zwei Verkehrsunfällen, bei denen zwei Personen schwerverletzt wurden.
Gegen 15:40 Uhr befuhr ein 83-Jähriger Renaultfahrer die L01 aus Richtung Groß Molzahn kommend in Richtung Schönberg. Auf Höhe des Abzweiges nach Schlagresdorf setzte der Fahrer zum Abbiegevorgang an und übersah den entgegenkommenden Mercedes. Trotz eingeleiteten Ausweichmanöver kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Infolge des Zusammenstoßes kam der 47-Jährige mit seinem Fahrzeug von der Straße ab und kollidierte mit zwei Verkehrszeichen, bevor er zum Stehen kam. Rettungskräfte brachten die schwerverletzten Personen in Kliniken nach Ratzeburg und Lübeck. Der entstandene Sachschaden wird auf 20.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden durch Abschleppunternehmen geborgen. Für den Zeitraum der Unfallaufnahme kam es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen auf der L01. Kräfte der freiwilligen Feuerwehr waren vor Ort im Einsatz.
Am selben Abend, gegen 21:00 Uhr, ereignete sich ein weiterer Unfall in Gadebusch, bei dem sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernte. Mehrere Zeugen konnten im Güstower Weg einen lauten Knall wahrnehmen und Beschädigungen an einem abgeparkten Mercedes Benz Sprinter feststellen. Vor Ort stellten die eingesetzten Beamten Fahrzeugteile des verursachenden Fahrzeuges sicher. Diese konnten in der Folge einem Audi A6 mit polnischen Kennzeichen zugeordnet werden, welcher den Beamten ein wenig später im Stadtgebiet von Gadebusch auffiel. Nach erfolgten Zeugenaussagen konnte der vermeintliche Fahrzeugführer, ein 31-Jähriger ukrainische Staatsbürger, ausfindig gemacht werden. Der Audi-Fahrer wies einen Atemalkoholwert von 3,64 Promille auf und war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Die Polizei ermittelt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der entstandene Gesamtschaden wird auf 15.000 Euro geschätzt.
Insofern keine besondere Erwähnung stattgefunden hat, handelt es sich bei den Beteiligten um deutsche Staatsangehörige
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