POL-HRO: Versammlungsgeschehen in Rostock am 25. Mai 2020
Rostock (ots)
Am Montagabend, dem 25. Mai 2020, gab es in der Rostocker Innenstadt mehrere Versammlungen. Diese konzentrierten sich um den Bereich am Neuen Markt. Das Versammlungsgeschehen begann 17 Uhr und endete 21 Uhr.
Auf dem Neuen Markt gab es zwei angemeldete Demonstrationen: von "Bunt statt braun e.V." und vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Hier nahmen ca. 130 Menschen an den Versammlungen teil, die ordnungsgemäß im Vorfeld bei der Stadt Rostock angemeldet wurden. Eine weitere angemeldete Versammlung konzentrierte sich auf dem Universitätsplatz. Die Versammlung "Wissenschaft statt Verschwörungsmythen, im Klimaschutz und überall" verzeichnete ca. 60 Teilnehmer. Die nicht angemeldete "Montagsdemo" formierte sich eingangs in der Kröpeliner Straße zwischen Neuem Markt und Kistenmacherstraße und richtete sich inhaltlich erneut gegen die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus.
Während des laufenden Versammlungsgeschehens begann die "Montagsdemo" um 18 Uhr, sich vom Neuen Markt in Richtung Universitätsplatz in Bewegung zu setzen. Die Versammlungsteilnehmer riefen lautstarke Parolen und trugen Plakate. Die Polizei stoppte den Aufzug auf Höhe der Kröpeliner Straße / Am Ziegenmarkt, da gegen die aktuellen Auflagen der Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen wurde und keine Versammlungsanmeldung vorlag.
Die Teilnehmer wurden durch die Polizeikräfte umschlossen. Im Zuge dessen wurde per Lautsprecher das Verbot der Versammlungsbehörde an die Versammlungsteilnehmer durchgesagt und die Auflösung der Versammlung angekündigt. Im Anschluss wurden bei rund 230 Personen die Identitäten durch die Polizei festgestellt. Sie wurden anschließend vom Versammlungsort verwiesen.
Mit 275 eingesetzten Polizeibeschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Versammlungslage begleitet und das Recht auf Versammlungsfreiheit für die angemeldeten Kundgebungen gewährleistet. Wie in der Pressemeldung vom 22. Mai 2020 bereits angekündigt, wurden andererseits Verstöße gegen die Rechtsordnung geahndet.
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