POL-HRO: Gemeinsame Abschlussmeldung der Polizeiinspektion Rostock und der Bundespolizeiinspektion Rostock zum Einsatzgeschehen am 22. Mai 2021
Rostock (ots)
Nach dem Schlusspfiff des Fußballspiels und einer kurzen Feier im Ostseestadion versammelten sich zwischen 2.500 und 3.000 Fans des F.C. Hansa Rostock auf dem Vorplatz und setzten sich in Richtung des Neuen Marktes in Bewegung. Bis zum Rathaus wuchs die Zahl der feiernden Fans auf rund 6.000 Personen an. Bis ca. 21:00 Uhr feierten diese mit Fangesängen und unter massiver Verwendung von Pyrotechnik den Aufstieg, bevor sie im Anschluss die Feierlichkeiten verließen.
Bereits seit dem Vormittag waren die Landes- und Bundespolizei im Rostocker Stadtbereich rund um das Stadion sowie am Hauptbahnhof mit Kräften präsent, um das Einsatzgeschehen in einen friedlichen Verlauf zu lenken. Die Polizeikräfte begleiteten die Hansa Fans während des gesamten Tages sowohl während der Anreise als auch bei den Fanmärschen sowie bei der Abschlussfeier am Neuen Markt.
Nach Ende des Spiels drangen Fans aus dem Leichtathletikstadion widerrechtlich ins Ostseestadion ein. Vereinzelt schossen sie Feuerwerkskörper in Richtung der Einsatzkräfte ab.
Entgegen der Veröffentlichung aus der heutigen Pressemitteilung von 17:04 Uhr wurde hierdurch kein Beamter verletzt. Die gemeldete Verletzung zog sich der Polizeibeamte durch einen Flaschenwurf zu.
Der Leiter der Polizeiinspektion Rostock, PD Achim Segebarth, sowie der Leiter der Bundespolizeiinspektion Rostock, POR Ralf Scheiner, ziehen zum Einsatzende ein gemeinsames Fazit: "Dass die Fans den möglichen Aufstieg ihrer Mannschaft entsprechend feiern werden, war für uns als Polizei zu erwarten. Im Anbetracht der emotionalen Stimmung der Fans bezüglich des Spiels haben wir uns daher bewusst für eine äußerst deeskalierende und zurückhaltende Einsatztaktik entschieden. Trotz des starken Einsatzes von Pyrotechnik und einzelner Flaschenwürfe seitens der Hansa Fans waren wenige Verletzte zu verzeichnen."
Aktuell hat die Polizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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