POL-HRO: Schlägerei am Stadthafen
Rostock (ots)
Am Montagabend, gegen 22.30 Uhr kam es zwischen mehreren Personen zu verbalen Streitigkeiten und körperlichen Auseinandersetzungen an den Rostocker Hafenterrassen am Warnowufer.
An den Treppen bei der Wasserkante befanden sich mehrere Schüler(innen) einer Schulklasse und weitere junge Männer. Ein 29-Jähriger soll sich in die Nähe der Schulklasse gesetzt, telefoniert und mit der Taschenlampe des Handys geleuchtet haben. Die Schüler(innen) fühlten sich gestört und sprachen ihn an. Daraufhin soll der 29-Jährige aggressiv reagiert haben und beabsichtigte die Örtlichkeit zu verlassen. Als ein 27-Jähriger sich von ihm verabschiedete, soll der 29-Jährige eine Glasflasche gegriffen und eine Schlagbewegung angedeutet haben. Dies bemerkte eine andere Personengruppe (mit dabei ein 20- und ein 21-Jähriger) und brachte den Tatverdächtigen zu Boden. Hierbei soll der 29-Jährige auch getreten und geschlagen worden sein. Anschließend ging er davon, nahm sich erneut die Flasche, zerbrach sie und hielt sie hoch. Danach sollen die Angreifer ihn wiederholt getreten und geschlagen haben und versuchten, den Mann ins Wasser der Warnow zu befördern. Dies konnte durch das Eingreifen mehrerer Mitglieder der Schulklasse und einem 23-Jährigen verhindert werden, der sich dazwischen stellte. Der 23-Jährige wurde bei dem Gerangel zu Boden gestürzt und verletzte sich leicht.
Der 29-Jährige erlitt Verletzungen von den körperlichen Auseinandersetzungen. Zudem zeigte er sich während des polizeilichen Einsatzes verhaltensauffällig. Er wurde mittels Rettungswagen in eine Klinik verbracht. Er und die 20- und 21-Jahre alten Männer waren alkoholisiert.
Vor Eintreffen der Polizei entfernte sich ein Großteil der Personengruppen. Mehrere Funkstreifenbesatzungen kamen für die Sachverhaltsaufklärung längere Zeit vor Ort und nahmen Strafanzeigenaufnahmen wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzungen auf. Der 21-Jährige machte sich zudem während des Beiseins der Polizeibeamten strafbar wegen des Verstoßes § 86a StGB. Die Kriminalpolizei wird die Ermittlungen aufnehmen. Alle am Sachverhalt beteiligten Personen sind deutscher Nationalität.
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