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Polizeiinspektion Rostock

POL-HRO: Rostocker Polizei bereitet sich auf ersten Fußballeinsatz des Jahres 2023 vor
Fußballgewalttäter verurteilt

Rostock (ots)

In Anbetracht der am kommenden Sonntag um 13:30 Uhr stattfindenden Heimspielbegegnung des F.C. Hansa Rostock gegen den Hamburger SV bereitet sich die Rostocker Polizei auf den ersten Fußballeinsatz des Jahres 2023 vor.

Bei dem letztmaligen Aufeinandertreffen beider Vereine in Rostock im Mai 2022 kam es zu starken Provokationen sowie massiven Angriffen auf Polizeikräfte. Ein 34-jähriger Mann, der an den Ausschreitungen während des Spiels des F.C. Hansa Rostock gegen den Hamburger SV beteiligt war, wurde wegen schweren Landfriedensbruchs durch das Amtsgericht Rostock zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss der Rostocker 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und erhielt ein einjähriges Stadionverbot.

Am 15.05.2022 kam es in der Halbzeitpause des Fußballspiels F.C. Hansa Rostock gegen den Hamburger SV auf dem Umlauf der Südtribüne zu massiven Ausschreitungen zwischen Anhängern des FC. Hansa Rostock und der Polizei. Dabei wurden die Beamten mehrfach mit gefährlichen Gegenständen beworfen sowie körperlich und verbal angegriffen. Der 34-Jährige hatte einen Feuerlöscher auf die Beamten geworfen (siehe Pressemitteilung vom 15.05.22: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108765/5222670).

Dieser Verurteilung könnten weitere folgen. Die Rostocker Staatsanwaltschaft hat bislang im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen während des Spiels des F.C. Hansa Rostock gegen den Hamburger SV im Mai vergangenen Jahres vier Anklagen erhoben.

Die jetzigen Verfahren sind Ergebnis intensiver polizeilicher Ermittlungsarbeit. So wurde mit Unterstützung des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V Videomaterial ausgewertet. Dabei konnten bisher 16 Personen identifiziert und konkrete Straftaten zugeordnet werden, u.a. Landfriedensbruch, Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Vermummung. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind noch nicht vollständig abgeschlossen.

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