POL-HST: Körperliche Auseinandersetzung in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Stralsund (ots)
Am gestrigen Sonntagabend, dem 15.09.2019, kam es in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Dänholm in Stralsund zu einem Polizeieinsatz, bei dem ebenfalls die Bundespolizei unterstützte. Hintergrund war der eingegangene Notruf eines Wachmannes der Unterkunft zum Verdacht der gefährlichen Körperverletzung zu seinem Nachteil.
Neben drei Funkstreifenwagen des Polizeihauptrevieres Stralsund, kamen kurz nach 19:00 Uhr auch eine Besatzung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen sowie sechs Beamte der Bundespolizeiinspektion Stralsund zum Einsatz. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen hielten sich insgesamt fünf Asylbewerber in einem Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft auf. Von dem 25-jährigen Zimmerbewohner sowie seinen vier Gästen ging nach entsprechendem Genuss von alkoholischen Getränken ruhestörender Lärm aus, weshalb die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die fünf Männer auf ihr Verhalten ansprachen. Daraufhin entwickelte sich zunächst eine verbale Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 25-jährige Zimmerbewohner sowie ein weiterer 18-jähriger Asylbewerber den 24-jährigen Wachmann gemeinschaftlich körperlich angriffen. Dieser erlitt dadurch leichte Verletzungen im Gesichtsbereich. Die beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes konnten sich in Sicherheit bringen und verständigten anschließend die Polizei, die umgehend zum Einsatz kam.
Für die eingesetzten Beamten ergab sich der Anfangsverdacht, dass die beiden Tatverdächtigen unter dem Einfluss von alkoholischen und Betäubungsmitteln standen. Beide Männer wurden zunächst in den polizeilichen Gewahrsam genommen und eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 25-Jährige in einer anderen Asylbewerberunterkunft des Landkreises Vorpommern-Rügen untergebracht und auch der 18-Jährige wieder auf freien Fuß gelassen.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Darüber hinaus ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachtes der Sachbeschädigung in diesem Zusammenhang, da im Flur der Unterkunft mehrere Bilderrahmen sowie eine Wand im Sanitärraum beschädigt wurden.
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