POL-HST: Vorsicht beim Online-Einkauf von Weihnachtsgeschenken
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots)
Die Umsätze im Online-Handel stiegen in den letzten Jahren stetig an. Auch im Jahr 2020 wird nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden fehlenden Einkaufsmöglichkeiten in Fachgeschäften mit einem erneuten Anstieg in diesem Bereich gerechnet. Das bietet natürlich auch Betrügern noch mehr Möglichkeiten, illegal zu Geld zu kommen.
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurden in den letzten sieben Tagen insgesamt 57 Betrugsstraftaten angezeigt. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Straftaten angezeigt werden und die Dunkelziffer noch weitaus höher ist. Von diesen 57 Betrugsstraftaten ereigneten sich laut den Aussagen der Anzeigenden 20 auf den einschlägig bekannten Plattformen zum Verkauf von, vorrangig, Gebrauchtwaren. In neun Fällen fielen die Geschädigten auf Betreiber so genannter Fakeshops herein. Dabei handelt es sich um gefälschte Online-Verkaufsplattformen, die professionell aufgemacht sind und dadurch täuschend echt aussehen.
So bestellte ein 49-jähriger Rüganer am 08.11.2020 online einen Gefrierschrank und überwies dem vermeintlichen Küchenshop einen Betrag von etwas mehr als 150 Euro. Er erhielt daraufhin eine Rechnung, die täuschend echt aussah, und überwies den Kaufbetrag. Was er jedoch nicht erhielt war eine Versandbestätigung, geschweige denn den Gefrierschrank. Eine eigene Recherche ergab, dass es sich um einen Fakeshop handelte.
Am 20.11.2020 bestellte ein 51-Jähriger aus der Nähe von Grimmen ebenfalls bei einem augenscheinlichen Küchenshop einen Kaffeeautomaten im Wert von knapp 350 Euro. Den Kaufbetrag überwies er auf ein spanisches Konto. Da auch er den bestellten Artikel nach einigen Tagen nicht erhielt, recherchierte er und fand heraus, dass er ebenfalls auf einen Fakeshop hereinfiel.
Ein 20-jähriger Rüganer bestellte sich am 17.11.2020 eine Spielkonsole online und überwies den Kaufbetrag in Höhe von 489 Euro. Nachdem auch er keine Versandbestätigung erhielt wurde er stutzig und fand heraus, dass er ebenfalls Opfer eines Betruges geworden ist.
Die deutschen Geschädigten erstatteten alle Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Fakeshops sind nicht immer gleich auf den ersten Blick zu erkennen. Umso wichtiger ist es, beim Online-Shopping einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Seien Sie bei unschlagbar günstigen Angeboten im Internet vorsichtig. Die Betreiber bieten die Artikel nur gegen Vorkasse an und versenden sie nicht oder sie verschicken minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. Sollte eine Telefonnummer auf der Seite des Anbieters hinterlegt sein wählen Sie diese: Wenn unter dem gewählten Anschluss niemand zu erreichen ist, kann das ein erstes Indiz für einen kriminellen Hintergrund sein. Seien Sie skeptisch, wenn ein deutscher Anbieter eine ausländische Bankverbindung für die Zahlung des von Ihnen gekauften Artikels angibt. Recherchieren Sie vor einem Kauf selbst im Internet zu dem von Ihnen ausgewählten Anbieter. Dabei finden Sie häufig schnell heraus, wenn Sie auf der Seite eines Fakeshops gelandet sind. Sollten Sie trotz allem Opfer eines Betrugs geworden sein, suchen Sie umgehend eine Polizeidienststelle auf und erstatten Strafanzeige.
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