POL-HST: Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Putbus
Putbus (ots)
Am vergangenen Wochenende wurden gleich zwei Verkehrsteilnehmer in Putbus auf Rügen unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen festgestellt.
Am Samstag wurde gegen 21:20 Uhr ein 19-Jähriger in der Parkstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Fahrzeug befanden sich zum Kontrollzeitpunkt noch drei weitere Insassen, was einen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen der Corona-Landesverordnung MV darstellte. Bei dem Audi-Fahrer wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Außerdem deuteten auch körperliche Auffälligkeiten den vorangegangenen Konsum von Betäubungsmitteln an. Bei der Kontrolle leistete der Fahrzeugführer Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten und versuchte einen Beamten anzugreifen. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamine und THC. Die gerichtsverwertbare Messung des Alkoholwertes im Polizeihauptrevier Bergen ergab im Anschluss einen Wert von 1,04 Promille. Zur Beweismittelsicherung bezüglich des Verdachts des Betäubungsmitteleinflusses wurde bei dem Fahranfänger zudem eine Blutprobe entnommen. Anschließend wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Der junge Mann muss sich nun wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes und des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Außerdem wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen der Corona-Landesverordnung MV und des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss aufgenommen.
Wenig später wurde am 21.03.2021 gegen 00:15 Uhr ein Fahrradfahrer angehalten, da der 34-Jährige die August-Bebel-Straße befuhr, ohne die erforderliche Beleuchtung eingeschaltet zu haben. Auch bei dem Zweiradfahrer wurde durch die Beamten des Polizeihauptrevieres Bergen Alkohol in der Atemluft festgestellt. Der Rüganer beatmete das Testgerät mit dem Ergebnis von 1,70 Promille. Auch in diesem Fall wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. In beiden Fällen wurde die Führerscheinstelle verständigt. Alle genannten Personen besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
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