POL-HST: Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss auf Rügen
Bergen auf Rügen (ots)
Auf der Insel Rügen spielte Alkoholeinfluss bei mehreren polizeilichen Einsätzen in den letzten 24 Stunden eine Rolle.
Am Donnerstag (12.08.2021) meldete ein Bürger der Einsatzleitstelle der Polizei gegen 20:30 Uhr, dass vor ihm ein PKW VW in Schlangenlinien fährt. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich auf der Landesstraße zwischen den Ortschaften Garz und Poseritz. Der 71-jährige deutsche Fahrzeugführer wurde durch die Polizei an seinem Wohnort festgestellt. Eine Atemalkoholmessung bei dem Mann aus der Gemeinde Poseritz ergab einen Wert von 1,35 Promille. Der Führerschein des 71-Jährigen wurde sichergestellt.
In den frühen Morgenstunden des 13.08.2021, etwa gegen 05:45 Uhr, stellte die Polizei in Bergen auf Rügen in der Stralsunder Chaussee einen PKW VW fest, dessen Fahrzeugführer ebenfalls alkoholisiert war. Eine Atemalkoholmessung bei dem 39-jährigen Deutschen ergab einen Wert von 1,44 Promille. Auch sein Führerschein verblieb bei der Polizei.
In beiden Fällen ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.
Am 13.08.2021 gegen 09:40 Uhr kam eine 19-jährige Deutsche auf der Landesstraße 301 zwischen Bergen auf Rügen und Putbus mit ihrem PKW Peugeot nach rechts von der Fahrbahn ab und streifte zwei Straßenbäume. In der Folge kam sie mit dem PKW nach links von der Fahrbahn ab und dort auf dem Randstreifen zum Stehen. Die Fahrerin wurde leicht verletzt und wurde deshalb durch Rettungskräfte ins Krankenhaus gebracht. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass die Rüganerin alkoholisiert war. Eine entsprechende Messung ergab einen Wert von 1,20 Promille. Der PKW wies einen Totalschaden auf und musste abgeschleppt werden. Der Schadenshöhe beträgt nach ersten Schätzungen etwa 20.000 Euro. Während der Verkehrsunfallaufnahme musste die Fahrbahn etwa 30 Minuten voll und anschließend 30 Minuten halbseitig gesperrt werden. Gegen die 19-Jährige ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs.
In allen drei Fällen entnahm ein Arzt den Verkehrsteilnehmern eine bzw. zwei Blutproben. Die Führerscheinstelle wird durch die Beamten über alle Sachverhalte in Kenntnis gesetzt.
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