POL-HST: Pflichtversicherungen für E-Scooter
Landkreis Vorpommern-Rügen (ots)
Am Donnerstag, dem 27.04.2023 stellten sowohl Beamte in Stralsund als auch in Ribnitz-Damgarten insgesamt drei E-Scooter-Fahrer fest, welche allesamt keine Versicherung für ihr Gefährt hatten.
In Ribnitz fuhr etwa ein 13-jähriger Junge ohne entsprechende Versicherung und kam in eine Verkehrskontrolle. Nun ist es zwar grundsätzlich so, dass Kinder strafunmündig sind, es für Kraftfahrzeuge allerdings eine sogenannte Halterverantwortlichkeit gibt. Das hieße in so einem Falle würde sich der Anfangsverdacht einer Versicherungsstraftat in der Regel gegen Mutter oder Vater richten.
Weiterhin gibt es die Konstellationen, dass an E-Scootern überhaupt gar kein Versicherungszeichen angebracht sind, wie Donnerstag bei einem 54-jährigen Deutschen in Stralsund oder aber es ist noch ein abgelaufenes Schild aus dem Vorjahr angebracht, wie bei einem 24-jährigen Albaner in Ribnitz-Damgarten am Vortag.
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund wurden seit dem 01.03.2023, dem typischen Datum des Versicherungswechsels (Zeitraum immer vom 01. März eines Jahres bis zum 28.Feburaur des darauffolgenden Jahres - Schaltjahre außen vorgelassen) mindestens 59 Strafanzeigen in dem Zusammenhang mit nicht versicherten E-Scootern aufgenommen, was statistisch gesehen eine Anzeige pro Tag bedeuten würde. Davon mal abgesehen, dass die Dunkelziffer der eigentlichen Taten mutmaßlich wesentlich höher liegt, so könnte sowohl diese Zahl, als auch andere Problematiken beim Thema E-Scooter dennoch drastisch verringert werden, bei Berücksichtigung ein paar grundlegender Dinge:
- Grundsätzliches Mindestalter: 14 Jahre - Haftpflichtversicherung in Form einer Plakette plus Betriebserlaubnis - auf Straßenzulassung achten: im öffentlichen Verkehrsraum sind lediglich 20 km/h-Scooter zulässig (25 km/h hingegen nicht) - Nicht zu zweit oder zu dritt fahren - Radverkehrsflächen nutzen - der Gehweg ist tabu - Keine Handynutzung während der Fahrt - Alkohol und Drogen sind als Kraftfahrzeugführer ebenso tabu
Weiterführende Informationen zu dem Thema auf der Internetseite der Landespolizei M-V unter: https://www.polizei.mvnet.de/Pr%C3%A4vention/Verkehr/E%E2%80%93Scooter/
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