POL-ANK: Ergebnisse der themenorientierten Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt "Handynutzung und lichttechnische Einrichtungen" im Bereich der Polizeiinspektion Anklam
Anklam (ots)
Im Januar 2019 führten die Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Anklam diverse Verkehrskontrollen im Landkreis Vorpommern-Greifswald durch. Dabei lag der Schwerpunkt im Bereich der "Handynutzung und lichttechnischen Einrichtungen".
Das Handy ist täglicher Begleiter und spielt für sehr viele Leute eine enorm wichtige Rolle. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto - Das Handy wird heutzutage in nahezu jeder Situation genutzt. Viele vergessen dabei, dass die Handynutzung während der Fahrt immer wieder zu gefährlichen Situationen führt. Die verbotswidrige Handynutzung stellt im Straßenverkehr ein sehr großes Unfallrisiko dar, weshalb deren Ahndung einen hohen Stellenwert für die Landespolizei hat. Im vergangenen Monat Januar haben die Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeiinspektion Anklam insgesamt 144 Verfahren wegen verbotswidriger Handynutzung eingeleitet, davon 115 bei KFZ-Führern und 29 bei Radfahrern.
Des Weiteren wurde der Fokus auf die Überprüfung der lichttechnischen Einrichtungen an den Fahrzeugen gelegt. Im Ergebnis wurden im gesamten Monat 264 Verstöße festgestellt, davon 140 bei Kraftfahrzeugen und 124 bei Fahrrädern.
Die Unfallursache "Geschwindigkeit" steht immer mit im Fokus der präventiven und repressiven Maßnahmen, da über die Hälfte der Verkehrsunfälle mit getöteten Personen im letzten Jahr auf die nicht angepasste Geschwindigkeit zurück zu führen war. Dementsprechend wurden auch im Januar 2019 diverse Kontrollen durchgeführt und im Ergebnis 1755 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert, davon 697 Verstöße innerhalb und 1058 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die höchste Überschreitung haben die Beamten der Besonderen Verkehrsüberwachung am 20.01.2019 in der Ortschaft Heilgeisthof in der Nähe von Greifswald feststellen müssen. Hierbei wurde der Fahrer bei erlaubten 50 km/h mit 152 km/h gemessen. Neben einem Bußgelbescheid und einer Geldbuße von mindestens 680,- Euro muss er auch mit einem Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen.
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