POL-ANK: Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem E-Skateboard
Greifswald (ots)
Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind derzeit in aller Munde. So gibt es zum Beispiel E-Scooter in den verschiedensten Ausführungen. Zugleich stellen sie für viele noch Neuland dar - und auch die Rechtslage in Deutschland zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb befindet sich noch immer im Wandel und wird viel diskutiert. Dass sich neben den E-Scootern zunehmend auch weitere Fahrzeuge mit Elektroantrieb in das Stadtbild einreihen, zeigte jüngst ein Fall in Greifswald.
So stellten am Abend des 04. August 2019 Beamte des Polizeihauptreviers Greifswald während ihrer Streifentätigkeit einen E-Skateboarder fest, der die Tallinner Straße überquerte. Dieser war bereits zum wiederholten Male mit seinem E-Board im Straßenverkehr unterwegs - ohne Fahrerlaubnis. Die Beamten belehrten den 28-jährigen Mann erneut darüber, dass das Fahren mit Elektro-Skateboards im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Darüber hinaus werden E-Skateboards als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das Fahren auf einem E-Board würde demnach eine Fahrerlaubnis erfordern - sofern es denn im öffentlichen Straßenverkehr geführt würde. Es handelt sich in diesem Fall also um den Anfangsverdacht einer Straftat. Um eine erneute Wiederholung einer möglichen Straftat zu verhindern, stellten die Greifswalder Beamten das E-Skateboard sicher.
In Zukunft wird es wohl einmal mehr nötig sein, sich zu den aktuellen Regelungen im Bereich "Fahrzeuge mit Elektroantrieb" zu informieren - die Polizei ist dabei jedenfalls gerne behilflich.
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