POL-ANK: Ebenfalls Missverständnis zum Ansprechen von Kindern in Greifswald
Greifswald (ots)
Die Polizei in Greifswald erhielt gestern gleiche mehrere Hinweise, wonach Kinder in Jarmshagen / Levenhagen sowie in Greifswald verdächtig angesprochen wurden. In den sozialen Netzwerken wurde bereits intensiv auf alle Sachverhalte hingewiesen. Zu dem Fall Jarmshagen / Levenhagen konnte die Polizei Greifswald bereits ermitteln, dass es sich um ein Missverständnis handelte (siehe Pressemitteilung vom 13.09.2019, 11:11 Uhr).
Auch zu den Hinweisen, wonach Kinder im Bereich der Bushaltestelle "Volksstadion" in Greifswald von einem Mann angesprochen wurden, kann die Polizei Entwarnung geben. Auch hier handelte es sich um ein Missverständnis. Der Bus, der Kinder nach einem Sportfest nach Hause fahren sollte, ist ausgefallen. Ersatzweise fuhr ein Transporter eines Taxi-Unternehmens und sollte die Kinder transportieren. Um in solchen Fällen auch an Bushaltestellen anhalten zu können, müssen sie bekannten schwarz-weißen Taxischilder abgedeckt oder abgenommen werden, was in dem Fall auch getan wurde. Für die Kinder war dieser Umstand völlig neu und das Fahrzeug demnach nicht bekannt. Auch hier ist kein Anfangsverdacht für eine Straftat gegeben. Die polizeilichen Ermittlungen wurden eingestellt.
In einem dritten Fall geht es um das Ansprechen von Kindern an der Bushaltestelle am Bahnhof Süd in Greifswald. Hierbei sollen Kinder von einem älteren Herrn angesprochen worden sein, ob sie Lust auf ein Abenteuer hätten. In dem Fall sind Schutz- und Kriminalpolizei allen Hinweisen nachgegangen, haben die Hinweisgeber und mehrere Kinder an der Bushaltestelle befragt. Ergebnis der Ermittlungen ist, dass die Kinder wie dargestellt von einem Herrn angesprochen wurden, dieser aber höchstwahrscheinlich verwirrt bzw. geistig eingeschränkt sein könnte. Die Polizei Greifswald wird die Bushaltestelle und den umliegenden Bereich intensiv, vor allem zu Schulbeginn und nach Schulende bestreifen.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei nochmals darauf hinweisen, sich nicht an Gerüchten und Spekulationen zu beteiligen. Auch das Verbreiten von Angaben zu Personen, Fahrzeugen etc. sollte mit Vorsicht vorgenommen werden, da sich die Personen selbst strafbar machen können, wenn sich der Sachverhalt nachweislich als Missverständnis darstellt. Fälle, in denen Kinder verdächtig angesprochen werden, werden durch die Polizei und andere Behörden stets intensiv geprüft. Sollten sich in solchen Fällen Annahmen bestätigt haben, so wird die Polizei die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber informieren.
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