POL-ANK: Land|Retter und Polizist retten Autofahrer das Leben
Pasewalk (ots)
Am Montag (29.03.2021, 16:00 Uhr) kam es im Bereich der Torgelower Straße in Pasewalk (auf Höhe einer Apotheke) zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 70-jähriger deutscher Autofahrer beim rückwärts Ausparken gegen zwei Poller stieß. Im Fahrzeug befand sich auch die 68-jährige Ehefrau des Mannes. Nachdem der Mercedes-Fahrer selbst noch den Polizeinotruf wählte und den Unfall meldete, fiel er bewusstlos zu Boden. Passanten informierten daraufhin die Rettungsleitstelle, die sofort Rettungskräfte entsandte. Sofort nach Eintreffen der Polizeikräfte begann einer der Beamten, welcher sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, mit der Reanimation des Mannes. Fast zeitgleich erschien auch ein 44-jähriger Pasewalker, welcher als ehrenamtlicher Land|Retter im Einsatz ist, und übernahm die Erstrettung bis zum Eintreffen des Rettungswagens. Der 70-Jährige wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Nach Informationen der Polizei wurde der Mann auf der Intensivstation behandelt und war bereits am nächsten Tag wieder ansprechbar. Sein Gesundheitszustand hat sich seitdem verbessert.
Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle für das schnelle und umsichtige Handeln aller Beteiligten. Vor allem durch das sofortige Reagieren des Land|Retters und des 22-jährigen Polizisten des Polizeihaupreviers Pasewalk, konnte das Leben eines Menschen gerettet werden.
Anmerkung:
Bei den Land|Rettern handelt es sich um medizinisch qualifizierte Bürgerinnen und Bürger, die speziell in Wiederbelebungsmaßnahmen geschult wurden, und die sich die "Land|Retter"-App auf ihr Smartphone geladen haben. Geht bei der Rettungsleitstelle ein Notruf wegen einer nicht ansprechbaren Person ein, kann diese über die App einen in der Nähe befindlichen Ersthelfer alarmieren. Dieser erhält über die App genaue Angaben zum Grund des Einsatzes und zum Einsatzort und begibt sich dann dorthin. Vor Ort kann er überprüfen, ob ein Herz-Kreislauf-Stillstand vorliegt und dann ggf. mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Rettungswagen bzw. Notarzt eingetroffen sein sollte.
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