POL-ANK: Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei Greifswald- Apothekendiebe gefasst - Korrektur Verlinkung
Greifswald (ots)
Nach intensiver Ermittlungsarbeit ist es Beamtinnen und Beamten der Kriminalkommissariatsaußenstelle Greifswald gelungen, zwei Täter im Alter von 19 und 18 Jahren zu fassen, die für eine Handvoll Einbrüche in Apotheken in Greifswald verantwortlich sind.
Insgesamt fünf Mal wurde versucht in Apotheken einzubrechen, zwei Mal war es den beiden Dieben gelungen, wobei der 18-jährige Komplize an vier von fünf Taten beteiligt war. Gegen den polizeibekannten 19-jährigen Haupttäter, der an allen fünf Einbrüchen beteiligt war, wurde bereits am Freitag Haftbefehl erlassen. Er sitzt nun in der JVA Neustrelitz in Untersuchungshaft und wartet dort auf seinen Gerichtsprozess.
Den beiden beschuldigten Männern wird unter anderem vorgeworfen, am 02.05.2022 in eine Apotheke im Einkaufszentrum Elisen Park in Greifswald (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108768/5210968) und in eine Apotheke am Marktkauf in Neuenkirchen am 03.05.2022 (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108768/5211780) eingebrochen zu sein und Medikamente entwendet zu haben. In beiden Fällen hatten die beiden Beschuldigten mittels Gullydeckel die Fensterscheiben eingeworfen, anschließend die Apotheken betreten und zahlreiche Beruhigungsmittel entwendet.
Im Falle des Einbruchs in die Apotheke im Einkaufszentrum Elisenpark konnte die Kriminalpolizei zahlreiche Spuren, unter anderem Blut, am Tatort sichern. Zudem existierten Videoaufnahmen anhand derer einer der Täter von einem Polizeibeamten wiedererkannt wurde.
Im Rahmen von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen erhärtete sich dann der Verdacht, sodass beide Tatverdächtige als Beschuldigte überführt werden konnten, sodass der 19-jährige Haupttäter sich nun in Untersuchungshaft befindet. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung hatte man bei ihm auch Teile des Diebesgutes aufgefunden, darunter zahlreiche Beruhigungsmittel in Tablettenform, die aus den Apotheken entwendet wurden.
Hintergrund für die Taten ist die sogenannte Beschaffungskriminalität. Die gestohlenen Beruhigungsmittel dienten nicht nur dem Eigenkonsum sondern sollten auch weiterverkauft werden, um sich durch das eingenommene Geld möglicherweise den Kauf von Drogen zu finanzieren.
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